Starkregen in Bayern – Was Versicherte jetzt tun sollten
(ra) Tief Axel hat vielerorts in Bayern für überflutete Keller und Häuser gesorgt. Tipps für diejenigen, die von Starkregen und Überschwemmung betroffen sind kommen vom Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V.: Schäden am Haus sind über die Wohngebäudeversicherung mit erweitertem Naturgefahrenschutz abgedeckt.
1. Informieren Sie Ihren Versicherer
Um zügig an das Geld zu kommen, sollten die Schäden so schnell wie möglich dem Versicherer gemeldet werden. Das sollte unbedingt erfolgen, bevor Aufträge an Handwerksbetriebe vergeben werden. Mieter sollten sich im Schadenfall unverzüglich an ihren Vermieter wenden.
2. Halten Sie Schäden gering
Direkt nach einem Unwetter sollte der Schaden so gering wie möglich gehalten werden. Zerstörte Fenster können provisorisch abgedichtet werden, um das weitere Eindringen von Regenwasser zu verhindern. Herumliegende Gegenstände, wie abgebrochene Äste, Dachziegeln oder Dachrinnen, sollten Hausbesitzer möglichst wegräumen. Nach einem Unwetter sollten Hausbesitzer dafür sorgen, dass der Schaden nicht noch größer wird (Schadenminderungspflicht).
3. Fotografieren Sie die Schäden
Der Schaden sollte möglichst anhand von Fotos dokumentiert werden. Auch Kaufbelege können in diesem Moment hilfreich sein. Diese Dokumente erleichtern in der Regel die Schadenregulierung durch die Versicherung.
Keine staatlichen Hilfen ohne Versicherung mehr
Bayern zahlt ab dem 1. Juli 2019 nur noch in Ausnahmefällen. Staatliche Hilfen für alle wird es nicht mehr geben. Mit Bayern, Rheinland-Pfalz und Sachsen haben bereits drei Landesregierungen staatliche Hilfen für Hochwasser-Opfer gestrichen. Öffentliche Gelder gibt es vor allem dann nicht mehr, wenn der Hausbesitzer keine Versicherung abgeschlossen hat. In Bayern sind 34 Prozent aller Hausbesitzer gegen Überschwemmungsschäden versichert. Und es wird nicht bei diesen drei Ländern bleiben. Die Ministerpräsidenten aller Bundesländer haben sich bereits vor zwei Jahren grundsätzlich darauf geeinigt, keine Hilfen mehr an Unversicherte auszuzahlen.