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Urteil: Ortskundigkeit kann zu erhöhter Mitschuld führen

(amp) Bei einem Unfall kann die Ortskundigkeit eines beteiligten Verkehrsteilnehmers zu dessen erhöhter Mitschuld führen. Dies hat das Amtsgericht Ansbach in einem Urteil festgestellt, bei dem es um eine Streifkollision ging, die für beide Fahrzeuge vermeidbar gewesen wäre (Az. 3 C 775/16).

Wie die Deutsche Anwaltshotline berichtet, wollte ein Pkw-Fahrer zwei vor sich fahrende Lastwagen überholen. Nachdem er den ersten hinter sich gelassen hatte und sich auf Höhe des zweiten befand, streifte der Überholende aufgrund einer Fahrbahnverengung den Lkw. Der Pkw-Fahrer forderte daraufhin mehr als 4000 Euro für den entstandenen Schaden.

In einem vom Gericht angeforderten Sachverständigengutachten wurde festgestellt, dass der Unfall für beide Parteien vermeidbar gewesen wäre. Der Lkw hätte am äußersten rechten Fahrbahnrand fahren müssen; der Pkw hätte abbremsen und nach links lenken müssen. Das Gericht entschied dementsprechend, dass beiden Fahrern eine Mitschuld zuzusprechen sei. Allerdings wurde dem Pkw-Fahrer aufgrund seiner Ortskenntnisse mit 60 Prozent das überwiegende Verschulden angelastet, denn er wusste von der Verengung und hatte den erforderlichen Seitenabstand nicht eingehalten.

Das Landgericht Ansbach als Berufungsinstanz sah dies genauso.