Neun Monate wegen Selbstbefriedigung vor einem Mädchen
(jh) Zu einer Freiheitsstrafe von neun Monaten wurde am Donnerstag ein 45-jähriger Mann verurteilt, weil er sich in der Öffentlichkeit selbst befriedigte, als ein elfjähriges Mädchen mit ihrem Fahrrad an ihm vorbeifuhr. Die Richterin am Amtsgericht Straubing setzte die Strafe aber mit einer Reihe von Auflagen zur Bewährung aus.
Die Staatsanwaltschaft hatte dem Angeklagten vorgeworfen, sich im Mai vergangenen Jahres bei einer Straßenunterführung am Rande Straubings selbst befriedigt zu haben, obwohl eine Schülerin mit ihrem Rad des Weges gekommen sei. Als das Mädchen an ihm vorbeigefahren sei, habe sie sich umgedreht. In diesem Moment habe der 45-Jährige gegrinst und an seinem Glied weitergemacht. Dies sei als sexueller Missbrauch von Kindern zu sehen.
„Den Vorwurf räumt mein Mandant voll umfänglich ein“, erklärte der Verteidiger des 45-Jährigen. Wegen einer ähnlichen Straftat (Exhibitionistische Handlung) war der Angeklagte bereits 2013 vor Gericht. Deshalb habe er sich inzwischen intensiv um die Teilnahme an einem entsprechenden Therapieprogramm gekümmert.
Dass er die Tat einräumte – und damit dem Mädchen ihre Aussage im Prozess erspart blieb – sowie seine Erklärung, an einer Sexualtherapie teilnehmen zu wollen, spreche nach Ansicht der Staatsanwältin für den Angeklagten. Dennoch hielt sie ihm vor, neben der exhibitionistischen Handlung auch wegen einer Unterhaltspflichtverletzung bereits verurteilt worden zu sein. Und für letzteres musste er ins Gefängnis, weil er die Bewährungsauflage nicht erfüllt hatte. Sie forderte daher eine neunmonatige Freiheitsstrafe, die nicht zur Bewährung ausgesetzt werden sollte.
Das Strafmaß überließ der Verteidiger dem Gericht, hob jedoch hervor, dass sich sein Mandat seiner Frau und einer Ärztin anvertraut habe, die Therapie antreten will und nach einer kurzen Arbeitslosenzeit jetzt wieder einen Job habe. Deshalb plädierte er dafür, das Strafmaß noch einmal zur Bewährung auszusetzen. Der Angeklagte, der in Kürze erneut Vater wird, sagte, dass es ihm Leid täte. Gegenüber der Mutter, die im Zuschauerraum saß, entschuldigte er sich.
Die Richterin kam der Forderung der Staatsanwältin bezüglich dem Strafmaß nach. Sie verurteilte den Angeklagten zu einer neunmonatigen Freiheitsstrafe, die sie jedoch zur Bewährung aussetze. Dafür muss er aber mehrere Auflage einhalten. Dazu zählt unter anderem, dass der 45-Jährige 200 soziale Arbeitsstunden ableisten müsse. Außerdem wurde ihm auferlegt, sich einer therapeutischen Behandlung zu unterziehen und dass er monatlich dem Gericht darüber eine Bestätigung legen muss. .