Urteil: Auch Kontrolle des Handys ist eine verbotene Nutzung – Kontrollwoche!
(amp) Wer am Steuer sein Handy nutzt, begeht bekanntermaßen eine Ordnungswidrigkeit. Doch auch das bloße Antippen eines Buttons zur Kontrolle, ob es ausgeschaltet ist, stellt eine verbotene Nutzung dar. Das hat das Oberlandesgericht Hamm (Az. 1 RB 170/16) geurteilt. Zwischen dem 8. und 15. Mai findet im Bereich des Polizeipräsidiums Niederbayern eine Kontrollwoche zum Thema „Ablenkung im Straßenverkehr und Insassensicherung“ statt. Dabei wird verstärkt auf Verkehrsteilnehmer achten, die während der Fahrt verbotswidrig ihr Mobiltelefon benutzen bzw. in sonstiger Weise abgelenkt werden.
Wie die Deutsche Anwaltshotline (www.deutsche-anwaltshotline.de) berichtet, wurde ein Autofahrer vom Amtsgericht Hamm wegen verbotener Handynutzung am Steuer zu einer Geldbuße verurteilt. Seinen Angaben zufolge betätigte der Mann jedoch nur den „Home-Button“ seines iPhones, um sicherzugehen, dass es wunschgemäß ausgeschaltet war. Gegen das Urteil des Amtsgerichts legte der Fahrer Beschwerde ein. Seine Begründung war, dass ein ausgeschaltetes Handy nicht hätte verbotenerweise genutzt werden können.
Vor dem Oberlandesgericht Hamm hatte das Argument jedoch keinen Erfolg. Auch die Überprüfung des ein- oder ausgeschalteten Zustands stelle eine Mobiltelefonnutzung dar, so das Gericht. Es sei bereits nach obergerichtlicher Rechtsprechung hinreichend geklärt, dass selbst das Ein- und Ausschalten des Geräts eine Nutzung darstellt.