Zweirad kontrolliert: Ein Pedelec oder E-Bike
(pol/ra) Eine Polizeistreife kontrollierte am späten Samstagabend in der Geiselhöringer Straße in Straubing eine Zweirad. Das Fahrzeug war aufgrund der Bauart aufgefallen. Es soll nicht mehr unter die Vorschriften eines Pedelec fallen, sondern wurde daher als E-Bike eingestuft. Da der 20-jährige Fahrzeugführer keinen erforderlichen Versicherungsnachweis vorzeigen konnte, unterbanden die Beamten die Weiterfahrt. Den Mann erwartet nun eine Anzeige nach dem Pflichtversicherungsgesetz.
Ein Pedelec ist ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung, das nur beim Treten in die Pedale unterstützt. Ein E-Bike hingegen kann auch ohne Treten fahren und wird daher rechtlich als Kleinkraftrad eingestuft, während ein Pedelec als Fahrrad gilt.
Hier ist eine detailliertere Erklärung:
Pedelec (Pedal Electric Cycle):
- Unterstützt den Fahrer nur beim Treten in die Pedale.
- Der Motor schaltet sich ab, sobald der Fahrer aufhört zu treten oder die Geschwindigkeit von 25 km/h erreicht ist.
- Rechtlich als Fahrrad eingestuft, daher gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder (z.B. Radwege nutzen, keine Helmpflicht, keine Zulassung erforderlich).
- Häufig wird der Begriff „E-Bike“ im deutschen Sprachraum synonym für Pedelec verwendet.
E-Bike (Electric Bike):
- Kann auch ohne Pedalunterstützung fahren, entweder durch einen Gasgriff oder durch den Motor allein.
- Rechtlich als Kleinkraftrad eingestuft (je nach Motorleistung und Geschwindigkeit).
- Kann Zulassung, Versicherungskennzeichen, Führerschein und Helmpflicht erfordern (je nach Modell und Geschwindigkeit).
- Bezieht sich oft auf alle Fahrradtypen mit elektrischem Antrieb, einschließlich Pedelecs und S-Pedelecs.
S-Pedelec (Speed Pedelec):
- Eine weitere Variante des E-Bikes, die eine Unterstützung bis zu 45 km/h bietet.
- Wird als Kleinkraftrad eingestuft und erfordert eine Zulassung, Versicherungskennzeichen, Führerschein und Helmpflicht.
Zusammenfassend:
Der Hauptunterschied liegt in der Art der Unterstützung: Pedelecs unterstützen nur beim Treten, während E-Bikes auch ohne Treten fahren können. Dies hat rechtliche Konsequenzen hinsichtlich Zulassung, Versicherung und Führerschein.