Altweck-Glöbl: „Abschaffung des § 218 trägt ohne Not zur Spaltung der Gesellschaft bei“
(ra) Die stellvertretende bayerische ÖDP-Vorsitzende Martha Altweck-Glöbl hält es für richtig, dass der Bundestag nun doch keine umfassende Veränderung beim Abtreibungsrecht so kurz vor der Wahl beschließt. „Der Versuch, dies über einen Gruppenantrag noch schnell durchzudrücken, wird der Bedeutung des Themas nicht gerecht. Ich halte es für falsch, den mühsam gefundenen und über viele Jahre bewährten Rechtsfrieden zu gefährden“, sagt sie am Dienstag Altweck-Glöbl.
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Nach Ansicht der ÖDP-Politikerin, die auch stellvertretende Landrätin im Landkreis Straubing-Bogen ist, „lassen die Befürworter einer Neuregelung des Abtreibungsrechtes vollkommen außer Acht, dass das Bundesverfassungsgericht dem Staat Pflichten zum Schutz des ungeborenen Lebens auferlegt hat“. „Die derzeit geltende Rechtslage sollte deshalb beibehalten werden“.
Bedrückend sei zu erleben, wie mit der aktuellen Zuspitzung eines an sich befriedeten Themas den rechtsextrem-völkischen Demokratiefeinden ein Brückenthema in wert-konservativ eingestellte Bevölkerungsteile serviert wird. Altweck-Glöbl appelliert deshalb an wertkonservative Menschen, sich vor einer Annäherung an angeblich am Lebensschutz orientierte Rechtsextremisten zu hüten: “Die in Artikel 1 des Grundgesetzes geschützte Menschenwürde und das Lebensrecht nach Artikel 2 gelten für alle Menschen unabhängig von Herkunft oder Hautfarbe. Rechtsextremisten können deshalb keine Partner für die humanistisch-christlich motivierte Verteidigung des Lebensrechts Ungeborener sein.“