Gutachterausschuss beschließt Bodenrichtwerte
(ra) Der Gutachterausschuss des Landkreises Straubing-Bogen hat die Bodenrichtwerte zum Stichtag 1. Januar 2024 beschlossen. Diese wurden aus den Grundstückskaufpreisen der Jahre 2023 und 2024 ermittelt und stellen durchschnittliche Lagewerte für den Boden unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Entwicklungszustände (Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Acker, Grünland und Forst) dar.
Die Bodenrichtwerte dienen der Herstellung von Transparenz auf dem Immobilienmarkt und werden zum Beispiel als Grundlage für die Erbschafts-/Schenkungssteuer, Verkehrswertermittlungen oder Grundstücksverhandlungen verwendet.
Einzelauskünfte können telefonisch bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses im Landratsamt Straubing-Bogen erfragt werden. Für schriftliche Auskünfte wird eine Gebühr von 25 Euro pro Bodenrichtwert für baureifes Land und Gewerbe bzw. 50 Euro für Land- und Forstwirtschaftliche Bodenrichtwerte erhoben. Die Bodenrichtwerte für den gesamten Landkreis (sogenannte „Dauerauskunft“) können gegen eine Gebühr von 250 Euro über die Email-Adresse gutachterausschuss@landkreis-straubing-bogen.de bestellt werden.