Straubing

Antragsfrist für Kulturmittel der Stadt Straubing endet

(ra) Die Stadt Straubing unterstützt auch in diesem Jahr wieder die Arbeit von kulturell tätigen Vereinigungen und Institutionen. Antragstellung und Vergabe richten sich nach den städtischen Kulturförderrichtlinien. Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle kulturell tätigen Vereinigungen und Institutionen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Straubing. Der Zuschussantrag muss Angaben zum verantwortlichen Träger bzw. Veranstalter, eine detaillierte Beschreibung des Projekts oder Programms, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie die Höhe der beantragten Fördermittel enthalten.

Der Antrag ist hier zu finden: https://www.straubing.de/leben/vereinsleben-ehrenamt/kulturfoerderung/index.html.

Anträge für im Jahr 2024 geplante Projekte können noch bis 31. Juli an Stadt Straubing – Kultur und Bildung, Theresienplatz 2, 94315 Straubing, Tel. 09421/944- 60142 , kulturamt@straubing.de gerichtet werden. Dort erhalten Bewerber auch nähere Informationen zum Antragsverfahren, den vorzulegenden Unterlagen und den für die Vergabe maßgeblichen Richtlinien. Da die zur Ausschüttung bereitstehenden Mittel begrenzt sind, können verspätet eingehende Anträge leider nicht mehr berücksichtigt werden.