Landkreis Straubing-BogenPolizeimeldungen

Kontrolle A3: Schleierfahnder stellen große Menge Bargeld und Gold sicher

(pol) Bei einer Verkehrskontrolle am Sonntag auf der Rastanlage Bayerwald-Süd an der A3 (Landkreis Straubing-Bogen) entdeckten Beamte der Verkehrspolizeiinspektion Deggendorf eine größere Summe Bargeld und mehrere Kilogramm Gold. Die Kriminalpolizeiinspektion Niederbayern ermittelt zusammen mit der Staatsanwaltschaft wegen des Verdachts der Geldwäsche.

Sichergestellt: Etwa eine halbe Million Euro und rund 50 Kilogramm Gold – Foto: Polizei

Gegen 11 Uhr kontrollierten Schleierfahnder auf dem Gelände der Rastanlage Bayerwald-Süd einen Audi aus dem Raum Dortmund. Der 60-jährige Fahrer gab an, zusammen mit seiner 42-jährigen Beifahrerin auf dem Weg in die Türkei zu sein. Bei der Durchsuchung des Wagens entdeckten die Beamten ein professionelles Schmuggelversteck, in dem sich eine größere Menge Bargeld, sowie einige Kilogramm Gold befanden. Insgesamt führten die beiden Tatverdächtigen knapp eine halbe Millionen Euro mit sich und es konnten etwa 50 Kilogramm Gold im Fahrzeug aufgefunden und sichergestellt werden.

Der 60-Jährige und seine Mitfahrerin wurden vorläufig festgenommen und ein Verfahren wegen des Verdachts der Geldwäsche eingeleitet. Die Kriminalpolizeiinspektion Niederbayern hat zusammen mit der Staatsanwaltschaft die Ermittlungen übernommen.

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Auf Antrag der Staatsanwaltschaft erging zwischenzeitlich Haftbefehl gegen die beiden Tatverdächtigen wegen des dringenden Tatverdachts der Geldwäsche. Beide wurden am Montag beim Amtsgericht Regenburg vorgeführt und im Anschluss in verschiedene Justizvollzugsanstalten eingeliefert. Das Bargeld und das Gold wurden zur Sicherung der Einziehung beschlagnahmt.

Vereinfachte Verfahren für die Vermögensabschöpfung

Mit der Strafrechtsänderung 2017 können die Strafverfolgungsbehörden und Gerichte Vermögenswerte mit unklarer bzw. krimineller Herkunft leichter einziehen. Der Nachweis einer konkreten strafbaren Handlung ist hierfür nicht notwendig. Das heißt, der Betroffene muss nachweisen, dass er das gesicherte Vermögen auf legale Weise erlangt hat. Auch die niederbayerischen Polizeidienststellen greifen, in Zusammenarbeit mit den Justizbehörden, vermehrt auf die rechtlichen Möglichkeiten zurück, um Taterträge zu sichern, denn: „Straftaten dürfen sich nicht lohnen“