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Auch im Alter im eigenen Zuhause leben

(ra) Ab sofort können private Eigentümer oder Mieter wieder Zuschüsse für Maßnahmen zur Barrierereduzierung an Wohngebäuden bei der KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragen. Die Antragstellung ist unabhängig vom Alter des Antragstellers und /oder bereits vorhandener körperlicher Einschränkungen.

Foto: Pixabay

Die KfW-Bank bietet neben anderen Förderleistungen einen Investitionskostenzuschuss für Baumaßnahmen an Haus und Wohnung, mit denen man Barrieren reduzieren und Wohnkomfort erhöhen kann, z.B. Barrieren am Eingang von Haus und Wohnung abbauen durch Anbau von Rampen oder Handläufen, mehr Bewegungsfläche schaffen durch Verbreiterung der Türdurchgänge, Schwellenabbau zu Terrasse/Balkon, bodengleiche Duschplätze, altersgerechte Assistenzsysteme und Smart­Home-Anwendungen, etwa baugebundene Bedienungs- und Antriebssysteme für Türen und Rollläden und vieles mehr.

Gefördert werden private Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Einfamilienhäusern und Zweifamilienhäusern sowie Eigentumswohnungen, Ersterwerber von barrierearm modernisierten Häusern oder Wohnungen, Mieter mit Zustimmung des Vermieters und Wohnungseigentümergemeinschaften.

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Wie hoch der Zuschuss ist, häng davon ab, wie hoch die förderfähigen Kosten sind. Bei Einzelmaßnahmen zur Barriere – Reduzierung wird das Vorhaben bis zu einer Höhe von 25.000 Euro förderfähiger Kosten je Wohneinheit mit 10 % der förderfähigen Kosten, also 2.500 Euro gefördert.

Eine Kombination der KfW-Förderung und des Zuschusses der Pflegeversicherung für dieselbe Maßnahme (z.B. bodengleiche Dusche) ist nicht möglich. Wird eine andere Maßnahme mit dem Zuschuss der KfW gefördert, ist dies möglich (z.B. WC höher setzen).

Eine Antragstellung ist nur dann möglich, wenn noch nicht mit dem Vorhaben begonnen wurde und noch keine Liefer- und Leistungsverträge abgeschlossen wurden.

Die hohe Nachfrage an Fördermitteln in den letzten Jahren zeigt, dass bei der Bevölkerung zum Thema „Altersgerecht Umbauen“ ein Umdenken stattfindet und immer mehr Menschen ihre Bestandsimmobilie barrierefrei – und somit nachhaltig komfortabel – gestalten möchten.

Ein Beispiel (entnommen aus der Webseite der KfW-Förderbank):

„Als Klaus Behrends sich vor zwei Jahren das Bein gebrochen hatte, merkte er, wie schwierig es sein kann, Stufen zu erklimmen, in die Dusche zu steigen oder nur den Müll rauszubringen. Die körperliche Einschränkung brachte ihn zum Nachdenken: Werden wir noch im eigenen Haus leben können, wenn wir alt sind? Mit Ende 50 ist das Seniorenalter zwar noch weit weg, aber Barbara und Klaus Behrends dachten bereits an die Zukunft: Sie wollten Stolperfallen und andere Hindernisse abbauen – und zwar schon jetzt.

Kurzerhand begann das Ehepaar mit der Planung eines altersgerechten Umbaus. Natürlich haben sie sich zuerst schlau gemacht. Welche Veränderungen sind überhaupt sinnvoll? Und wie lässt sich das Ganze finanzieren? Schließlich zogen sie einen Sachverständigen hinzu. Er empfahl gleich ein ganzes Bündel an Maßnahmen – manche aufwändiger, andere einfacher zu realisieren. Familie Behrends setzte schließlich Folgendes um:

  • barrierefreier Zugang zum Haus und zu den Mülltonnen an der Garage
  • helle Beleuchtung rund ums Haus
  • Abbruch einer Wand zwischen Wohn- und Essbereich
  • breitere Tür zum Bad, bodengleiche Dusche und höhenverstellbares Waschbecken
  • durchgehende Handläufe und rutschhemmende Beläge im Treppenhaus
  • neues Bediensystem für Rollläden und Türöffner

Der Umbau wurde ein voller Erfolg. Klaus und Barbara sind noch topfit, genießen aber bereits, dass ihr Heim noch komfortabler geworden ist.“

Wie bei jeder Förderung gilt: Eine Antragstellung im KfW-Zuschussportal ist möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind.

Sämtliche Informationen zum Investitionszuschuss Barrierereduzierung (455-B) finden Sie unter: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie

Informationen und Beratung zum Thema erteilt die Fachstelle Wohnberatung der Stadt Straubing neutral und kostenlos. Kontakt: Rita Hilmer, Am Platzl 31, 94315 Straubing, Tel:09421/944-70-469, E-Mail: rita.hilmer@straubing.de