Landkreis Landshut

Frist für Vereinspauschale verlängert

(ra) Um den Vereinen mehr Zeit für die Umsetzung der mit denen neuen Sportförderrichtlinien verbundenen Änderungen zu geben, hat das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration die Antragsfrist für die Vereinspauschale für das Förderjahr 2023 um zwei Wochen verlängert. Es können somit Anträge, die bis zum 15. März 2023 eingegangen sind, berücksichtigt werden.

Angesprochen werden Vereine, die aktive Jugendarbeit leisten und die steuerrechtlich als gemeinnützig anerkannt sind. Als Bagatellgrenze werden mindestens 500 Mitgliedereinheiten festgesetzt.

Antragsberechtigt sind rechtsfähige und gemeinnützige Vereine mit Sitz in Bayern, die aktive Jugendarbeit leisten, deren Satzung als Vereinszweck die Pflege des Sports oder einer Sportart enthält und der geordnete Finanz- und Kassenverhältnisse aufweist. Außerdem muss das tatsächliche Beitragsaufkommen des Vereins mindestens so hoch wie das Soll-Aufkommen sein. Der Verein muss Mitglied in einer vom Staatsministerium anerkannten Dachorganisation (BLSV, BVS Bayern, BSSB und OSB) des bayerischen Sports sein (SportFöR Nr. 4.1).

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Unter www.landkreis-landshut.de / Bürgerservice / Formulare & Merkblätter / Buchstabe V sind die zur Vereinspauschale bereitgestellten Dateien zu finden. Die Antragsunterlagen (Antrag, Lizenzen und Erklärungen zur Einreichung von Lizenzen) müssen dem Landratsamt Landshut bis spätestens 15. März 2023 vollständig vorliegen (gesetzliche Ausschlussfrist). Verspätete bzw. unvollständige Anträge können bei der Mittelvergabe nicht berücksichtigt werden. Auskünfte erteilt Susanne Kölbl beim Landratsamt Landshut (vereinspauschale@landkreis-landshut.de).