Schöffen gesucht – Volkshochschulen informieren über unbekanntes Ehrenamt
(ra) Nächstes Jahr werden die Schöffen in der gesamten Bundesrepublik neu gewählt. Im Vorfeld richten rund 60 Volkshochschulen in ganz Bayern Informationsveranstaltungen zur Tätigkeit der ehrenamtlichen Richter aus.
„Im Namen des Volkes“ ergehen nach deutschem Prozessrecht alle Urteile ordentlicher Gerichte. Dieser Grundsatz wird auch in Artikel 88 der Bayerischen Verfassung deutlich, wo es heißt: „An der Rechtspflege sollen Männer und Frauen aus dem Volke mitwirken.“ Damit das sichergestellt wird, gibt es das Ehrenamt der Schöffen.
Jeweils zwei ehrenamtliche Richter sitzen den Berufsrichtern an Land- oder Amtsgerichten bei und haben bei der Urteilsfindung gleichberechtigtes Stimmrecht – und damit eine große Verantwortung für den weiteren Lebensweg einer angeklagten Person.
Im Jahr 2023 werden die Schöffen in ganz Deutschland neu gewählt. Ihre Amtszeit beträgt fünf Jahre. Zur Ausübung des Ehrenamts muss man über keine juristischen Kenntnisse verfügen. Zwingende Voraussetzung ist jedoch die deutsche Staatsbürgerschaft und ein Alter zwischen 25 und 69 Jahren bei Antritt des Amtes.
Welche weiteren Anforderungen es gibt, wo können sich Interessierte bewerben, wie werden die Schöffen gewählt und wie hoch ist die Aufwandsentschädigung – darüber informieren zahlreiche bayerische Volkshochschulen im Winter 2022/2023 in Kooperation mit dem bayerischen Landesverband der Deutschen Vereinigung der Schöffinnen und Schöffen.
An der VHS Straubing findet der kostenlose Infoabend am Dienstag, 24. Januar ab 19 Uhr statt – diese Veranstaltung wird gefördert durch das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus.
Weitere Informationen und Anmeldung bei der VHS Straubing unter Tel. 09421/8457-30 oder über http://www.vhs-straubing.de