Bienen-Seuche: Gebiet um Türkenfeld zum Sperrbezirk erklärt
(ra) Das Landratsamt Landshut hat am Freitag einen Sperrbezirk im Bereich von Türkenfeld (Gemeinde Hohenthann) gemäß tierschutzrechtlicher Vorschriften ausgewiesen, nachdem dort die Amerikanische Faulbrut in einem Bienenvolk ausgebrochen war. Das Sperrgebiet umfasst eine Fläche mit dem Radius von einem Kilometer um den Ausbruchsort in Türkenfeld: Neben der Ortschaft Türkenfeld fallen somit auch Irlmühle und Altenburg in den Sperrbezirk.
Alle Besitzer von Bienenvölkern, deren Stöcke in diesem Gebiet liegen, haben dies unverzüglich dem Landratsamt Landshut, Veterinäramt, Veldener Straße 15, 84036 zu melden – Telefon 0871/408-4000. Im Rahmen der Allgemeinverfügung, die das Landratsamt wegen des Ausbruchs der Bienen-Seuche erlassen hat, ist unter anderem festgelegt, dass bewegliche Bienenstände in dem betroffenen Gebiet nicht von ihrem Standort entfernt werden dürfen. Umgekehrt gilt, dass, so lange die Allgemeinverfügung in Kraft ist, auch keine Bienenvölker oder Bienen in den Sperrbezirk gebracht werden dürfen. Und bei von Bienen nicht mehr besetzten Stöcken ist sicherzustellen, dass sie bienendicht verschlossen sind.
Alle Bienenvölker und Bienenstände im Sperrbezirk werden unverzüglich von Amtstierärzten auf die Amerikanische Faulbrut untersucht. Diese Untersuchungen werden frühestens zwei, spätestens neun Monate wiederholt, nachdem Bienenvölker im Sperrbezirk getötet oder behandelt worden sind. Rechtsgrundlagen für die Allgemeinverfügung sind das Tiergesundheitsgesetz und die Bienenseuchen-Verordnung.
Von Seiten des Veterinäramts wird im Übrigen darauf hingewiesen, dass keine Gefährdung von Verbrauchern durch den Verzehr von Honig zu befürchten ist. Durch die Tierseuche sind nicht die ausgewachsenen Bienen betroffen, sondern die Larven. Die Seuche kann daher zum Aussterben von Bienenvölkern führen.