Parken zum Gäubodenvolksfest – Und nicht nur hier!
(pol/ra) Schon während der Aufbauarbeiten für das Gäubodenvolksfest ist der Großparkplatz am Hagen bis auf weiteres gesperrt. Und nicht nur hier gelten Regularien zum Parkverhalten, die durchaus etwas kostspieliger werden können – wenn sie kontrolliert werden.
Seitens der Polizei Straubing wurde am Dienstag aus gegebenen Anlass darauf hingewiesen, dass das Parken außerhalb geschlossener Ortschaften auf einer Vorfahrtsstraße (Z.306) verboten ist. Zuwiderhandlungen haben ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro zur Folge. Erheblich teurer ist es, wenn Verkehrsteilnehmer auf einer Fahrradstraße ihr Fahrzeug abstellen. Dann sind 55 Euro fällig.
Betroffen ist in diesem Fall ein Teilstück der Kagerser Hauptstraße zwischen dem Stadtgebiet Straubing und dem Ortsteil Kagers (auf Höhe Sportplatz). „Um die Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer*innen gewährleisten zu können wird die Polizei Straubing verstärkt auf derartige Parkverstöße achten und diese konsequent ahnden“, so eine Sprecherin der Polizeiinspektion Straubing.
Ebenso ist das Abstellen eines Kraftfahrzeugs mit nur zwei Rädern auf dem Gehweg, unabhängig davon, wieviel Platz den Fußgängern verbleibt, verboten. Parkt man dort trotzdem unzulässig, werden Bußgelder ab 55 Euro fällig.
Den Verkehrsteilnehmern – insbesondere den Autofahrern – steht ein kostenloser Ersatzparkplatz an der Westtangente oder die sonstigen ausgeschilderten Parkmöglichkeiten zur Verfügung. Ein Pendelbus, der ebenfalls kostenlos nutzbar ist, verkehrt im 20-Minuten-Takt von Montag bis Freitag ab 7 Uhr und Samstag ab 8.15 Uhr zwischen dem Ersatzparkplatz und dem Stadtplatz.