Geflügelpest Geiselhöring: Sperrbezirk ist aufgehoben
(ra) Der Sperrbezirk um den von der Geflügelpest betroffenen Betrieb bei Geiselhöring ist ab sofort aufgehoben. Das Beobachtungsgebiet mit einem Radius von zehn Kilometern um den Betrieb gilt jedoch weiter.
Für die im Sperrbezirk gelegenen Geflügelhaltungen gelten nun die Beschränkungen des Beobachtungsgebietes. Insbesondere betrifft dies auch weiter die Beschränkungen beim Verbringen von Geflügel und Geflügelprodukten.
Die näheren Regelungen können der Internetseite des Landkreises Straubing-Bogen entnommen werden.
Mit der Aufhebung des Sperrbezirkes enden jedoch die bislang in diesem Bereich geltenden Beschränkungen für das Verbringen von anderen Tieren wie Schweinen und Rinder.
Das Beobachtungsgebiet kann voraussichtlich ab dem 21. März aufgehoben werden.
Die allgemeine Stallpflicht bleibt von der Aufhebung des Sperrbezirkes und der möglichen Aufhebung des Beobachtungsgebietes unberührt. Diese gilt unabhängig davon weiter. Gleiches gilt für das Verbot von Geflügelmärkten und -ausstellungen.