Straubing

Ampelfraktionen verlängern Krisenhilfen für Beschäftigte und Unternehmen

(ra) Der Bundestag hat am Freitag die Corona-Sonderregelungen zur Kurzarbeit bis zum 30. Juni verlängert. Das Parlament stimmte dem Gesetzentwurf mit den Stimmen der rot-grün-gelben Regierungskoalition sowie den Fraktionen von Union und Linken zu. Die AfD enthielt sich. Dazu erklärte am Nachmittag Erhard Grundl, grüner Bundestagsabgeordneter für den Wahlkreis Straubing/Regen:

Erhard Grundl, MdB

„Wir Grüne haben heute gemeinsam mit SPD und FDP im Bundestag den erleichterten Zugang zum Kurzarbeitergeld verlängert. Zusätzlich verlängert die Bundesregierung die Corona-Wirtschaftshilfen bis Ende Juni 2022. Damit halten wir die Krisenhilfe für Beschäftigte und Unternehmen auch im Übergang zu verantwortungsvollen Lockerungen der Pandemiepolitik aufrecht.“

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Das Kurzarbeitergeld ist ein bewährtes Kriseninstrument. Es hat während der Corona-Pandemie entscheidend dazu beitragen, Massenentlassungen in Niederbayern zu verhindern. Dabei wird nicht nur die maximale Bezugsdauer, sondern auch die Regelung zur Erhöhung des Kurzarbeitergelds bei längerem Bezug bis zum 30. Juni verlängert. Dazu Grundl: „Insbesondere für Beschäftigte mit kleinen und mittleren Einkommen ist es schwer, mit den üblichen Sätzen des Kurzarbeitergelds langfristig über die Runden zu kommen. Die Sozialversicherungsbeiträge sollen den Arbeitgebern nach dem 31. März 2022 weiter zur Hälfte erstattet werden, wenn die Kurzarbeit mit einer Qualifizierung verbunden wird.“

Um den Aufschwung nach Corona zu unterstützen, werden analog zum Kurzarbeitergeld auch die Überbrückungshilfen bis Ende Juni verlängert. Sie greifen zielgenau bei Unternehmen, die weiterhin von einem über 30-prozentigen Rückgang ihres Umsatzes durch die Pandemie betroffen sind.