Landkreis Straubing-Bogen

Ab 16. Juni wieder persönliche Vorsprachen in der KFZ-Zulassung möglich

(ra) Ab 16. Juni ist es wieder möglich, ohne vorherige Terminvereinbarung bei der Zulassungsstelle im Landratsamt Straubing-Bogen vorzusprechen. Wie bisher ist aber auch weiterhin eine Online-Terminvergabe im Vorfeld (www.terminland.de/Straubing-Bogen/) oder ein Online-Antrag möglich. Weitere Informationen dazu stehen auf der Webseite des Landkreises unter www.landkreis-straubing-bogen.de/buergerservice/zulassungsbehoerde/ zur Verfügung.

Landratsamt Straubing-Bogen – Foto: Haas

Die Zulassungsstelle ist ab 16. Juni von Montag bis Freitag von 7.45 bis 12 Uhr, Montag und Dienstag von 13 bis 16 Uhr sowie Donnerstag von 13 bis 17 Uhr für den Besucherverkehr ohne Voranmeldung geöffnet. Annahmeschluss ist jeweils eine halbe Stunde vor Ende der Öffnungszeiten.  Es erfolgt eine Zugangskontrolle am Eingang der KFZ-Zulassung. Nach dem Eintreten zieht man eine Aufrufmarke, ehe man sich in den Wartebereich begibt. Diese Öffnung für den Kundenverkehr gilt nur für die Zulassungsstelle und ist unabhängig von weiteren Bereichen des Landratsamtes.

Es ist mit Wartezeiten vor Ort zu rechnen, eine  Live-Information der aktuellen Situation (wartende Kunden) findet sich auf den Online-Seiten der Zulassungsbehörde. Zur Vermeidung von Wartezeiten vor Ort wird weiterhin die Online-Terminvereinbarung empfohlen. Eine telefonische Terminvereinbarung ist aus logistischen Gründen nicht mehr möglich.

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„Neben der Online-Terminbuchung und der Erledigung von Online-Anträgen gibt es nun mit der Vorsprache ohne Terminvereinbarung eine dritte Möglichkeit, um mit der KFZ-Zulassung in Kontakt zu treten. Unser Ziel ist es, damit für alle unsere Kunden eine passende Möglichkeit zu bieten, ihre Zulassungsangelegenheiten schnellst- und bestmöglich zu erledigen“, sagt Rita Kienberger, zuständige Sachgebietsleiterin Verkehrswesen am Landratsamt.

Alle Informationen zum Online-Antrag und zur Online-Terminbuchung finden sich auch unter www.landkreis-straubing-bogen.de/buergerservice/zulassungsbehoerde/

Wichtige Hinweise

  1. Die erweiterte Zuständigkeit bleibt weiterhin ausgesetzt. Das heißt, es können nur Kunden bedient werden, die ihren Wohnsitz bzw. ihren Firmensitz im Landkreis Straubing-Bogen haben.  
  2. Wunschkennzeichen sind derzeit vorab online zu reservieren.
  3. Der Zugang zur Zulassungsstelle bleibt an gewohnter Stelle. Es findet eine Zugangskontrolle statt. 
  4. Im ganzen Landratsamt – und damit auch in der Zulassungsstelle und im Wartebereich– ist während des gesamten Aufenthalts eine FFP2-Maske zu tragen, andernfalls erhalten Sie keinen Zugang zur Zulassungsstelle.
  5. Die offiziellen Abstandsregeln von mindestens 1,50 m sind ausnahmslos einzuhalten. Dies gilt auch im Wartebereich im Freien.
  6. Bitte kommen Sie ohne Begleitung, es sei denn, Sie benötigen einen Dolmetscher.
  7. Bitte kommen Sie etwa 5 Minuten vor Ihrem Termin zur Zulassungsstelle.
  8. Bitte bringen Sie unbedingt alle erforderlichen Unterlagen mit, Ihr Antrag kann sonst nicht abschließend bearbeitet werden.