Vereinspauschale 2021: Frist für Vereine läuft am 1. März ab
(ra) Letzter Termin 1. März 2021: An diesem Tag müssen alle Anträge und Original-Übungsleiterlizenzen im Landratsamt Straubing-Bogen vollständig vorliegen. Die Förderung des Freistaats Bayern erhalten auch Vereine, die keine Übungsleiter haben, aber mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreichen.
Die Vereine sollten ihre Anträge möglichst einige Tage vor dem Stichtag 1. März einzureichen, damit eventuell Fragen zum Antrag oder zu den Lizenzen rechtzeitig geklärt werden können. Anträge und Unterlagen, die nach dem 1. März eingehen, können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht berücksichtigt werden.
Die Antragsformulare für die Vereinspauschale 2021 stehen http://www.landkreis-straubing-bogen.de/kultur-bildung-sport-soziales/sport-im-landkreis/ zum Ausdruck zur Verfügung. Die Formulare können auch beim Landratsamt Straubing-Bogen angefordert werden.
Welche Lizenzen anerkannt werden und weitere Informationen gibt es im Landratsamt Straubing-Bogen bei Kristin Krannich, Tel.: 09421/973-307, Zimmer 119; unter http://www.landkreis-straubing-bogen.de/kultur-bildung-sport-soziales/sport-im-landkreis/ oder per E-Mail: krannich.kristin@landkreis-straubing-bogen.de