FFP2-Maskenpflicht für Besucher des Landratsamtes
(ra) Nachdem seit dieser Woche in Bayern in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens das Tragen einer Mund-Nasen-Maske in FFP2-Standard gilt, findet diese Regelung auch für Besucher des Landratsamtes Landshut Anwendung. Ab Mittwoch, 27. Januar ist der Zutritt in alle Dienststellen des Landkreises nur mit einer FFP2-Maske (oder vergleichbaren Qualitätsstandards) gewährleistet.

Dies gilt auch für alle Außenstellen (unter anderem Kreisjugendamt, Tiefbauverwaltung, Kfz-Zulassungsstellen, Impfzentrum) und Entsorgungseinrichtungen. Aufgrund der Corona-Pandemie ist zwar derzeit der Parteiverkehr ausgesetzt, eine Terminvereinbarung aber weiter möglich. Eine Sprecherin des Landratsamtes bittet die Bürger, sich per E-Mail oder Telefon an die zuständigen Sachbearbeiter ihrer Anliegen zu wenden.
Für die Kfz-Zulassungsstellen gelten, die bisherigen Maßgaben bis auf weiteres fort:
- Zulassungsstelle in Ergolding (TÜV-Gebäude):
Es erfolgt weiter eine Zugangskontrolle durch einen Sicherheitsdienst. Die Besucher werden anhand einer zugewiesenen Nummer aufgerufen.
- Zulassungsstelle in Rottenburg:
Es sind wie bisher Zugangsbeschränkungen im Schalter- und Wartebereich vorgesehen. Die Hinweise sind ausgeschildert.
- Zulassungsstelle in Vilsbiburg:
Hier ist der Besuch nur noch nach Terminvereinbarung möglich. Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter Tel. 0871 408-5895 bzw. -5896
Bezüglich einer Kfz-Zulassung werden die Bürger gebeten, verstärkt auf den Online-Service zur Kfz-Zulassung unter www.landkreis-landshut.de zurückzugreifen.