9. Mai 2025
Straubing

Für Straubing leuchtet die Corona-Ampel nachwievor „ROT“

(ra) Die Stadt Straubing hat am Montagmorgen die Sieben-Tage-Inzidenz von 96,3 erreicht. Es gelten im Stadtgebiet daher nach wie vor die allgemeinen Bestimmungen der Corona-Ampel des Freistaats Bayern bei einem Inzidenzwert von über 50. Detaillierte Informationen hierzu finden sich auf www.stmgp.bayern.de/coronavirus sowie auf www.coronainfo-straubing.de.

In den letzten Tagen haben die Stadt und das Staatliche Schulamt Anfragen zu den geltenden Regelungen hinsichtlich der Maskenpflicht im Grundschulunterricht erreicht. Wir haben Verständnis für die Eltern, die ihre Besorgnis durch Hinweise zu den Maßnahmen an Schulen zum Ausdruck gebracht haben.

In der Gesamtschau hat die Aufrechterhaltung des Präsenz-Schulbetriebs für Stadtverwaltung, Staatliches Schulamt und Gesundheitsbehörden besondere Priorität. Aus diesem Grund bitten wir um Verständnis, dass eine Entscheidung sorgfältig abgewogen werden muss. Die Stadt hält es zum jetzigen Zeitpunkt für umsichtig, die Maskenpflicht an den Grundschulen zunächst für die verbleibenden Schultage in dieser Woche bis zum Beginn der Herbstferien aufrecht zu erhalten. Die entsprechende Allgemeinverfügung zu den Schulregelungen wird deshalb verlängert, allerdings nur bis einschließlich Freitag, 30. Oktober.

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Die Entwicklung bei den Infektionszahlen und die Umsetzung der Maßnahmen in den Schulen werden in den nächsten Tagen von den Fachstellen stets aktuell bewertet. Geplant ist, gemeinsam mit dem Landkreis, dem Staatlichen Schulamt und den Gesundheitsbehörden eine einheitliche Entscheidung zur Maskenpflicht an Grundschulen zu treffen, die dann nach den Herbstferien gelten soll.

Weiterhin wurde heute auch die Allgemeinverfügung für die Umsetzung des Rahmenhygieneplans „Corona“ in den Einrichtungen der Kindertagesbetreuung und heilpädagogischen Tagesstätten im Stadtgebiet bis einschließlich 9. November verlängert.

Beide Allgemeinverfügungen sind auf der Webseite www.coronainfo-straubing.de sowie im Sonderamtsblatt der Stadt Straubing Nr. 53/2020 (abrufbar auf www.straubing.de) veröffentlicht.