9. Mai 2025

Corona-Ampel in Bayern

Grün: Grundsätzliche Beschränkungen während der Corona-Pandemie:

Kontaktbeschränkung: 10 Personen oder 2 Haushalte im öffentlichen Raum.
Veranstaltungen: max. 100 Teilnehmer drinnen bzw. 200 draußen (Spezialregelung für Kultur, Sport, Gottesdienste und Versammlungen)
Maske: bei besonderer Anordnung (z. B. ÖPNV, Schulen, Krankenhäuser, Gastro) und wenn Mindestabstand nicht eingehalten werden kann.

7-Inzidenz-Wert über 35
Gelb: Das bedeutet folgende Corona-Beschränkungen:

Maskenpflicht wird ausgeweitet.
Maskenpflicht auch im Unterricht ab der 5. Klasse
Maskenpflicht an Hochschulen
in öffentlichen Gebäuden
am Arbeitsplatz, wenn der Abstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann. Im Betrieb, sobald man den Platz verlässt.
Öffentlichen Plätzen, die stark frequentiert sind.
Allgemeine Sperrstunde ab 23 Uhr
Generelles Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 23 Uhr
Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 23 Uhr ein Alkoholverbot.
private Feiern und Treffen sind auf zwei Hausstände oder maximal 10 Personen beschränkt. Egal ob draußen, daheim oder im Lokal.

7-Inzidenz-Wert über 50
Rot: Das bedeutet folgende Corona-Beschränkungen:

Maskenpflicht wie bei 35-50 (siehe unten) und zusätzlich Maskenpflicht auch in der Grundschule
Allgemeine Sperrstunde ab 22 Uhr
Generelles Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 22 Uhr
Auf öffentlichen Plätzen besteht ab 22 Uhr ein Alkoholverbot.
private Feiern und Treffen sind auf 5 Personen oder zwei Haushalte beschränkt. Egal ob draußen, daheim oder im Lokal.

Wir wollen einen zweiten Lockdown verhindern. Mehr denn je kommt es jetzt auf Vorsicht und Umsicht an. Die Corona-Zahlen sind alarmierend. Leichtsinn und Unachtsamkeit können zu Infektionen mit schlimmen Folgen führen. Deswegen unsere Bitte: Macht mit, haltet euch an die Maßnahmen und schützt damit euch und andere.

7-Inzidenz-Wert über 100
Dunkelrot: Das bedeutet folgende Corona-Beschränkungen:

Maximal fünf Personen oder 2 Hausstände bei Kontakten, privaten Feiern und im öffentlichen Raum
Maskenpflicht, wo Menschen dicht und länger zusammen sind, unter anderem auf stark frequentierten öffentlichen Plätzen, in öffentlichen Gebäuden, Arbeitsstätten, Freizeiteinrichtungen, Kulturstätten, auch am Platz in Schulen aller Jahrgangsstufen und Hochschulen
Sperrstunde ab 21 Uhr, Alkoholverbot auf öffentlichen Plätzen ab 21 Uhr, Alkoholverkaufsverbot an Tankstellen ab 21 Uhr
Maximal 50 Personen für Veranstaltungen aller Art; mit Ausnahme von Kirchenveranstaltungen, Demonstrationen und Hochschulen