Landkreis Landshut

Vogelgrippe: Schutzmaßnahmen gelten weiterhin

(ra) Bereits seit Mitte November gilt im Landkreis Landshut aufgrund der Vogelgrippe des Typs H5N8 eine Allgemeinverfügung, die unter anderem eine Stallpflicht für Geflügel vorsieht. Ergänzend dazu sind seit Anfang Dezember auch Geflügelausstellungen und Märkte mit lebenden Vögeln untersagt, um eine Ausbreitung der Tierkrankheit möglichst zu verhindern.

Denn auch wenn im Landkreis Landshut bisher nur bei einem verendeten Schwan das H5N8-Virus nachgewiesen wurde, schätzt das Friedrich-Löffler-Institut in einer aktuellen Risikoanalyse die Möglichkeit der weiteren Ausbreitung sehr hoch ein. Besonders Nutzgeflügelbestände und Hobbyhaltungen müssen daher weiterhin mit geeigneten Maßnahmen geschützt werden.

Das Auftreten des Vogelgrippevirus in 23 europäischen Staaten und die schnelle Verbreitung weisen laut den Experten des Friedrich-Löffler-Instituts darauf hin, dass die räumliche Ausbreitung der Infektion weiterhin mit großer Dynamik erfolgt. Täglich kommen aus verschiedenen Teilen Europas weitere Funde hinzu. Mittlerweile haben in Deutschland die Fälle bei Wildvögeln und Ausbrüche bei Geflügel und in zoologischen Einrichtungen ein nie zuvor gekanntes Ausmaß angenommen.  Betroffen sind aktuell überwiegend Wasservögel und Vogelarten, die sich auch von Aas ernähren, wie beispielsweise Bussarde, Seeadler und Möwen.

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Bisher sind in Deutschland 46 verschiedene Vogelarten betroffen, darunter Arten aus den Vogelgruppen Tauchenten, Taucher, Möwen, Schwäne, vereinzelt Gründelenten (Stockenten), Gänse, Greifvögel und auch aasfressende Singvogelarten wie beispielsweise Krähen. Das Friedrich-Löffler-Institut geht davon aus, dass unter wilden Wasservogelarten derzeit eine Vogelgrippe-Epidemie abläuft, bei der anhand der Totfunde nur die Spitze des Eisbergs erkennbar ist. Aufgrund des derzeitigen Frostwetters ist mit einer weiteren Dynamik an Vogelbewegungen zu rechnen. Viele Wasservogelarten sind Kälteflüchter und suchen eisfreie Gewässer auf. Unter solchen Witterungsbedingungen kann es zu einer Ausweitung des Infektionsgeschehens bei Wildvögeln im Binnenland und in Südeuropa kommen.

In Deutschland kam es mittlerweile zu 36 Infektionen von Geflügel in Nutztierhaltungen. Um dies im Landkreis Landshut auch weiterhin erfolgreich zu verhindern, gelten die Schutzmaßnahmen auf unbestimmte Zeit fort. Oberste Priorität hat dabei der Schutz der Nutzgeflügelbestände und Hobbyhaltungen vor einer Infektion mit dem H5N8-Virus. Hierbei steht die Errichtung einer physikalischen und funktionellen Barriere zwischen den Habitaten von Wildvögeln und den Geflügelhaltungen im Vordergrund.

Die Aufstallung von Geflügel und weitere Biosicherheitsmaßnahmen minimieren das Risiko eines direkten und indirekten Kontakts mit infizierten Wildvögeln. Berücksichtigt werden müssen vor allem auch indirekte Eintragungswege, beispielsweise über durch Wildvögel verunreinigtes Futter, Wasser oder verunreinigte Einstreu und Gegenstände wie Kleidung, Schuhwerk, Schubkarren oder Fahrzeuge. Diese Eintragungswege sind zu vermeiden und geeignete Desinfektionsmaßnahmen vorzusehen.

Dazu müssen in allen Geflügel haltenden Betrieben, auch in Klein- und Hobbyhaltungen,  strenge Biosicherheitsmaßnahmen einschließlich Schuh- und Kleidungswechsel und Desinfektion eingehalten werden. Es darf keine Kontaktmöglichkeit von Geflügel mit natürlichen Gewässern bestehen. Zudem dürfen Jäger, die mit Federwild in Berührung gekommen sind, nicht ohne Desinfektion mit Geflügel in Beständen in Kontakt kommen. Auch wenn keine Ansteckungsgefahr für Menschen und Haustiere besteht, soll ein Kontakt zu kranken oder toten Wildvögeln vermieden werden.

Das Veterinäramt am Landratsamt Landshut bittet um Beachtung dieser Verhaltensregeln und steht für Rückfragen unter Tel. 0871/408-4000 zu den üblichen Bürozeiten zur Verfügung.