65-jähriger Badegast tritt gegen Kind (4) – Widersetzt sich gegen Hausverbot
(pol) Ein 65-jähriger Gast im Straubinger Aquatherm trat am Sonntagmittag gegen das Bein eines vierjährigen Mädchen. Er hatte sich über das Verhalten des Kindes aufgeregt. Dabei wurde das Mädchen leicht verletzt. Seine Mutter und ein Zeuge hatten den Vorgang bemerkt. Obwohl ein Bademeister den Mann auf sein Fehlverhalten ansprach, soll dieser keine Einsicht gezeigt haben.
Der Bademeister sprach dem 65-Jährigen daraufhin ein Hausverbot aus. Dem wollte der Senior keinesfalls nachkommen. Die Polizei wurde gerufen. Den Beamten wollte der rabiate Badegast nicht Folge leisten, geschweige ihnen seine Personalien nennen und das Schwimmbecken verlassen. Die Beamten fesselten ihn und brachten ihn zum Einsatzfahrzeug. Dabei versuchte er nach Polizeiangaben, sich mehrmals mit Gewalt zu befreien und zu flüchten. Ein Polizeibeamter soll dabei leicht verletzt worden sein.
Den Mann erwartet nun ein Strafverfahren bezüglich Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte sowie eine Ordnungswidrigkeit bezüglich falscher Namensangabe.