21. April 2025
LandshutPolizeimeldungen

27-Jähriger verstößt mehrmals gegen Ausgangsbeschränkung: Sitzt jetzt im Knast

(pol) Ein unbelehrbarer 27-jähriger Mann sitzt mindestens bis zum 3. April in der JVA Landshut ein. Er hatte wiederholt gegen die Allgemeinverfügung verstoßen. Die Polizei griff ihn am Samstag auf der Mühleninsel in Landshaut auf. Er war dort mit einem Freund zum Alkoholtrinken und Rauchen.

Da mit weiteren Verstößen des 27-jährigen zu rechnen war, wurde er in Gewahrsam genommen und dem zuständigen Ermittlungsrichter beim Amtsgericht Landshut vorgeführt. Dieser bestätigte den  Gewahrsam bis zum vorläufigen Ende der Ausgangsbeschränkung am kommenden Freitag, 3. April. Nachdem am Montag die Ausgangbeschränkung bis zum 19. April verlängert hat, ist nicht bekannt, ob der Richter den Aufenthalt des 27-Jährigen in der JVA verlängert.

Über das Wochenende waren durch die Polizei verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der Allgemeinverfügung durchgeführt worden. Dabei wurden im Dienstbereich der Polizei Landshut 77 Verstöße festgestellt und Anzeigen nach dem Infektionsschutzgesetz erstattet.

Der am 27. März veröffentlichte Bußgeldkatalog der Staatsregierung sieht für vorsätzliche Erstverstöße gegen die Ausgangsbeschränkung oder nicht Einhaltung des Mindestabstandes Bußgelder von 150 Euro vor. Bei Folgeverstößen bzw. mehrmaligen Verstößen werden die Bußgelder jeweils verdoppelt!

Bei Personen, die beharrlich gegen die Allgemeinverfügung verstoßen und sich auch durch das Bußgeld nicht abschrecken lassen, werden seitens der Polizei weitere Maßnahmen ergriffen.

Die Polizei wies am Montag nochmals darauf, dass die Bevölkerung die Wohnung nur aus einem triftigen Gründen verlassen werden dürfe und soziale Kontakte soweit möglich zu meiden sind. Auch soll auf die Einhaltung eines Abstandes von mindestens 1,5 Meter zu anderen Personen geachtet werden. Verstöße werden konsequent zur Anzeige gebracht!