Bayern-Ei-Skandal: Staatsanwaltschaft ergänzend zur Anklageschrift
(ra) Dass gegen den ehemaligen Geschäftsführer der Bayern-Ei Stefan Pohl Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge und gefährliche Körperverletzung erhoben wurde, darüber berichtete regio-aktuell24 bereits am 10. Januar. Am Montag gab die Staatsanwaltschaft Regensburg detailliertere Informationen bekannt.
Es war bereits drauf hingewiesen worden, dass der Verdacht bestehe, dass insgesamt 187 Personen an einer Salmonelleninfektion erkrankt gewesen seien. Diese sei auf den Verzehr von Eiern zurückzuführen, die aus Betriebsstätten der Firma Bayern Ei stammten. Eine Person in Österreich soll infolge der Erkrankung verstorben sein. Von den übrigen 186 Erkrankungsfällen sollen 95 in Österreich, 86 in Deutschland und sechs in Frankreich aufgetreten sein.
Aufgrund des starken Medieninteresses hat nun die Staatsanwaltschaft ergänzend mitgeteilt: „Die Wohnsitze der 86 Personen, die in Deutschland erkrankt sein sollen, liegen in folgenden Bundesländern: Bayern: 64, Sachsen: 11, Hessen: 3, Baden-Württemberg: 2, Niedersachsen: 2, Schleswig-Holstein: 2, Brandenburg: 1, Thüringen: 1.
Wo die Infektion mit Salmonellen stattgefunden haben soll, ließ sich nur in 18 dieser Fälle ermitteln. Demnach soll dies in 13 Fällen in Bayern und in 5 Fällen in Sachsen gewesen sein. In den übrigen 70 Fällen ist der Infektionsort nicht bekannt. Die Staatsanwaltschaft stützt ihren Tatverdacht insoweit auf den molekularbiologischen Vergleich zwischen den Humanisolaten der Patienten mit den bei der Firma Bayern Ei genommenen Proben sowie dem engen zeitlichen Zusammenhang des Auftretens der Infektionen.
Anzumerken ist, dass die Information über die Verteilung der Erkrankungsfälle nach Wohnsitz-Bundesländern in der Anklageschrift nicht enthalten ist, weil sie für die Schuld- und Straffrage keine unmittelbare Bedeutung hat.“