Anklageerhebung wegen des Verdachts der Wahlfälschung
(jh) In dem Ermittlungsverfahren wegen Wahlfälschung bei der Kommunalwahl im März 2014 in Geiselhöring hat die Staatsanwaltschaft Regensburg Mitte Juni 2016 Anklage zum Landgericht Regensburg erhoben. Darin wird zwei Angeschuldigten Wahlfälschung, Urkundenfälschung und Verleiten zur Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung zur Last gelegt; fünf weiteren Angeschuldigten wird die Beihilfe zu diesen Delikten vorgeworfen.
Wörtlich erklärte Oberstaatsanwalt Dr. Markus Pfaller dazu: „Eine der beiden als Täter angeklagten Personen hatte bei der Kommunalwahl 2014 für die CSU sowohl für den Stadtrat als auch für den Kreistag kandidiert; die andere beschäftigte zumindest 2013 und 2014 über 400 vornehmlich rumänische Erntehelfer. Es besteht der Verdacht, dass die beiden Angeschuldigten unter Mithilfe der weiteren Angeschuldigten die Stimmzettel dieser Erntehelfer für die Kommunalwahl im Wege der Briefwahl selbst ausgefüllt bzw. die Erntehelfer in nicht mehr zulässiger Weise zur Stimmabgabe in ihrem Sinne veranlasst haben.
Dabei sollen sie sich zu Nutze gemacht haben, dass nach Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz bei einer Kommunalwahl auch volljährige EU-Bürger wahlberechtigt sind, sofern sie sich seit mindestens zwei Monaten vor dem Wahltag im jeweiligen Wahlkreis mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen aufhielten.
Die Staatsanwaltschaft vertritt jedoch die Auffassung, dass dies zumindest auf 423 rumänische Erntehelfer nicht zutraf, auch wenn an diese von der Stadt Geiselhöring Wahlbenachrichtigungskarten versandt wurden. Denn bei ihnen handelte es sich um Saisonarbeiter, die unabhängig von ihrem tatsächlichen Aufenthalt zum Stichtag nicht den Schwerpunkt ihrer Lebensbeziehungen in Deutschland, sondern weiterhin in Rumänien hatten. Da bei einer Stimmabgabe im Wege der Briefwahl auch ein Wahlschein ausgefüllt und dabei vom Wahlberechtigten an Eides Statt versichert werden muss, die beigefügten Stimmzettel persönlich gekennzeichnet zu haben, wird den Angeschuldigten auch vorgeworfen, dies teilweise an Stelle der Erntehelfer getan oder sie hierzu ohne deren Wissen verleitet zu haben.
Auf der Grundlage dieses Sachverhalts hat die Staatsanwaltschaft Regensburg Anklage erhoben, weil sie einen hierfür hinreichenden Tatverdacht für gegeben hält. Ob diese Einschätzung der Staatsanwaltschaft zutrifft, hat nunmehr das Landgericht Regensburg im Rahmen eines Zwischenverfahrens zu prüfen. Nur wenn das Landgericht ebenfalls einen hinreichenden Tatverdacht bejaht, wird es die Anklage zulassen. Erst dann wird in einer öffentlichen Hauptverhandlung im Rahmen einer Beweisaufnahme geklärt werden, ob die Tatvorwürfe tatsächlich zutreffen und die Angeschuldigten für schuldig zu befinden oder freizusprechen sind. Bis zum rechtskräftigen Abschluss des Strafverfahrens gilt die Unschuldsvermutung.“