Landkreis Straubing-Bogen

Wollen Sie Kosten für die Schülerbeförderung erstattet bekommen?

(ra) Bis spätestens 31. Oktober können beim Landratsamt Straubing-Bogen die Erstattungsanträge für die Kosten der Schülerbeförderung für das vergangene Schuljahr gestellt werden können. Dabei geht es um die Erstattung von Fahrtkosten zur Berufsschule, Fachoberschule, Berufsoberschule und Berufsfachschule sowie zum Gymnasium, jeweils ab der 11. Klasse.

Kosten können sowohl für die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels, als auch für die notwendige Benutzung eines privaten Pkw geltend gemacht werden. Eine Erstattung gibt es aber nur für den Teil der nachgewiesenen und notwendigen Gesamtkosten, der die sogenannte Familienbelastungsgrenze von derzeit noch 440 Euro übersteigt. Dieser Eigenanteil entfällt in bestimmten Fällen, zum Beispiel bei einem Bezug von Kindergeld für mindestens drei Kinder oder Erhalt von Sozialleistungen nach dem SGB II bzw. SGB XII.

Die Antragsformulare für die Erstattung sind auch im Internet abrufbar unter www.landkreis-straubing-bogen.de, -> Bürgerservice, Formulare und Merkblätter, Schülerbeförderung, Antrag auf Erstattung notwendiger Fahrten.

Der Antrag muss bis zum 31. Oktober tatsächlich beim Landratsamt eingegangen sein. Die Aufgabe zur Post reicht nicht aus. Die Bestätigung der Schule über den Schulbesuch kann gegebenenfalls nachgereicht werden. Nähere Auskünfte erteilt das Landratsamt unter Tel. 09421/973-217 und 973-526.