Wollen Sie ernsthaft Ihr Recht wahrnehmen? Es gäbe Möglichkeit zur Einsicht ins Wählerverzeichnis
(ra) Die Menschen in unserem Land haben viele Rechte. Doch werden diese Rechte auch wirklich wahrgenommen? Wollen Sie wahrgenommen werden. In Kürze wird sich zeigen, ob die Straubinger tatsächlich gewillt sind, nicht nur verbal von der Politik zu fordern, sondern auch selber aktiv zu werden.
Am 31. Januar beginnt die Eintragungsfrist für die Unterstützung des Volksbegehrens „Rettet die Bienen!“
Das Wahlamt der Stadt Straubing gibt in diesem Zusammenhang bekannt, dass am Freitag, 11. Januar sowie am Montag, 14. Januar und Dienstag, 15. Januar 2019 während der allgemeinen Öffnungszeiten des Wahlamts das Wählerverzeichnis von den Wahlberechtigten zur Überprüfung der eigenen Daten im Wahlamt der Stadt Straubing, Rathaus, Theresienplatz 2, 94315 Straubing, Zi.-Nr. 9 (Eingang Seminargasse), eingesehen werden kann. Die Mitnahme eines behördlichen Ausweisdokuments wird empfohlen.