(ra) Ab Mittwoch, 1. Juli wird in Bayern erstmals der sogenannte Wassercent erhoben. Damit beginnt auch im Landkreis Straubing-Bogen der erste Erhebungszeitraum für das neue Wasserentnahmeentgelt. Wie das Landratsamt bekannt gab, sind öffentliche Wasserversorger, Unternehmen sowie private Nutzer betroffen, die Grundwasser selbst entnehmen.

Mit der Novelle des Bayerischen Wassergesetzes verfolgt der Freistaat das Ziel, den bewussten Umgang mit der Ressource Wasser zu fördern und Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers zu finanzieren. Der erste Erhebungszeitraum reicht vom 1. Juli bis zum 31. Dezember 2026. Die ersten Bescheide und Zahlungen werden allerdings erst im kommenden Jahr fällig. Ab 2027 gilt jeweils das Kalenderjahr als Erhebungszeitraum.

Das Wasserentnahmeentgelt beträgt zehn Cent je entnommenem Kubikmeter Grundwasser, also pro 1.000 Liter. Eine Zahlungspflicht entsteht jedoch erst, wenn der gesetzliche Freibetrag überschritten wird. Für den ersten, verkürzten Erhebungszeitraum liegt dieser bei 2.500 Kubikmetern. Ab dem kommenden Jahr gilt der reguläre Freibetrag von 5.000 Kubikmetern.

Für die Berechnung wird entweder die im Wasserrechtsbescheid festgelegte Entnahmemenge oder die tatsächlich entnommene Wassermenge zugrunde gelegt. Entnehmer können dem Landratsamt Straubing-Bogen bis zum 1. März 2027 ihre tatsächliche Wasserentnahme mitteilen. Fällt diese geringer aus als die genehmigte Menge, reduziert sich entsprechend auch das Wasserentnahmeentgelt. Eine neue gesetzliche Verpflichtung zum Einbau von Wasserzählern besteht nicht.

Das Landratsamt Straubing-Bogen empfiehlt dennoch allen betroffenen Grundwasserentnehmern, den Zählerstand ihrer Messeinrichtung zum 1. Juli zu dokumentieren. Diese Aufzeichnung erleichtert später den Nachweis der tatsächlich entnommenen Wassermenge.

Nicht betroffen sind Haushalte, die ihr Trinkwasser über die öffentliche Wasserversorgung beziehen. In diesen Fällen erfolgt die Umlage des Wasserentnahmeentgelts über den jeweiligen Wasserpreis.

Im Laufe dieses Jahres erhalten alle potenziell entgeltpflichtigen Wasserentnehmer weitere Informationen vom Landratsamt Straubing-Bogen. Dazu gehören auch Hinweise zur elektronischen Übermittlung der tatsächlich entnommenen Wassermengen für den ersten Erhebungszeitraum.