Was bedeutet für Straubing Inzidenz fünf Tage in Folge unter 100?
(ra) Das Robert-Koch-Institut weist am Pfingstmontag für die Stadt Straubing einen Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner von 81,6 aus. Die Stadt Straubing hat damit an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 100 unterschritten. Daher treten für das Stadtgebiet ab Mittwoch, 26. Mai, 0 Uhr insbesondere folgende Regelungen in Kraft:
- Nächtliche Ausgangssperre: Die nächtliche Ausgangssperre zwischen 22 und 5 Uhr entfällt, in der Gastronomie dürfen Speisen zur Mitnahme auch nach 22 Uhr verkauft werden.
- Kontaktbeschränkungen: Bei privaten Kontakten dürfen sich zwei Hausstände mit insgesamt fünf Personen treffen, wobei Kinder unter 14 Jahren sowie genesene und vollständig geimpfte Personen hier nicht berücksichtigt werden. Als vollständig geimpft gilt man in der Regel zwei Wochen nach der abschließenden Impfung.
- Sportausübung: Kontaktfreier Sport ist unter Beachtung der oben genannten Kontaktbeschränkungen (zwei Hausstände mit insgesamt fünf Personen; Kinder unter 14 Jahren sowie genesene und vollständig geimpfte Personen werden nicht mitgezählt) erlaubt. Zusätzlich ist unter freiem Himmel Sport in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren zulässig. Fitnessstudios dürfen Angebote zur Sportausübung im Freien vorhalten.
- Einzelhandel/Dienstleistungen: Im Einzelhandelist für click & meet kein Test mehr nötig. Auch beim Friseurbesuch oder bei der medizinischen Fußpflege ist kein Test mehr notwendig. Sowohl Friseure als auch Fußpfleger müssen auch keine FFP2-Masken mehr tragen, ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz genügt. Es dürfen alle körpernahen Dienstleistungen, wie Kosmetik- oder Nagelstudios, wieder öffnen. Die Zutrittssteuerung muss durch vorherige Terminvereinbarung erfolgen und die Kontaktdaten der Kunden sind zu erfassen.
- Kindertagestätten: Kindertagesstätten dürfen unter Beachtung der Vorgaben, wie etwa feste Gruppen, wieder öffnen (eingeschränkter Regelbetrieb).
- Außerschulische Bildung: Angebote der beruflichen Aus-, Fort- und Weiterbildung und der Erwachsenenbildung sind wieder in Präsenz zulässig.
- Musikschulen: Musikunterricht ist wieder in Präsenz zulässig. Bei Instrumental- und Gesangsunterricht ist aber nur Einzelunterricht erlaubt, mit Mindestabstand 2 Meter und entsprechendem Schutz- und Hygienekonzept.
- Betrieb von Kulturstätten: Museen, Ausstellungen, Gedenkstätten etc. dürfen nach vorheriger Terminvereinbarung (analog click & meet) wieder öffnen. Die Besucherzahl richtet sich nach dem verfügbaren Raum, eine Kontaktdatenerfassung muss stattfinden, Besucher müssen eine FFP2-Maske tragen. Wann die jeweiligen Einrichtungen tatsächlich öffnen, ist jeweils bei der verantwortlichen Stelle zu erfragen.
Weitere Erleichterungen, wie z.B. die Öffnung der Außengastronomie, der Start der Beherbergung oder weitere Erleichterungen im Sportbereich (z.B. kontaktfreier Sport im Innenbereich, Öffnung von Fitnessstudios) sind aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen frühestens ab Donnerstag möglich, da hierzu auch die Zustimmung des Freistaats Bayern erforderlich ist. Die Stadt wird hierüber baldmöglichst gesondert informieren.
Weitere Informationen sind auf der Webseite www.coronainfo-straubing.de verfügbar.