Vor dem Bauantrag sollte man genau klären, was und wie gebaut werden darf
(djd) Hausträume können auch mal platzen – nämlich dann, wenn vor dem Bauantrag nicht genau geklärt ist, was und wie gebaut werden darf. „Zunächst geht es ganz handfest um den Baugrund, stehendes Wasser etwa erschwert den Bau eines Kellers“, erklärt Bauunternehmer Enrico Roth, Geschäftsführer von Roth-Massivhaus. Altlasten wie Müll oder Chemikalien würden den Tiefbau verteuern, da kontaminiertes Erdreich ausgetauscht werden müsse. „Eine Bodenuntersuchung bringt im Zweifel immer Klarheit“, so Roth.
Zu beachten sind außerdem Vorgaben des deutschen Bauordnungsrechts, des kommunalen Baurechts und lokaler Bebauungspläne, auch B-Pläne genannt. Sie regeln etwa, wie viel Quadratmeter des Grundstücks bebaut werden dürfen und welcher Abstand des Gebäudes zum Nachbarn einzuhalten ist. Bei schmalen Grundstücken kann das zur Herausforderung werden. Aufgrund der bebaubaren Fläche, des sogenannten Baufensters, werden Architektur und Grundriss eingegrenzt. Fachleute wissen, wann und wie Grenzbebauungen möglich sind.
Planungsspielräume ausloten
Satzungen der Bebauungspläne enthalten weitere Details, etwa zur Bauweise, Dachform, -neigung und -farbe, zur Fassadengestaltung, Traufhöhe oder zur Nutzung regenerativer Energien. Selbst der Anteil sowie die Art und Weise einer Versiegelung der Böden durch Pflasterflächen können vorgeschrieben sein. Die prinzipielle Vorgabe gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist eine Südausrichtung des Gebäudes, verbessert doch der Solareintrag durch große Fensterflächen die Energieeffizienz. Da es sich empfiehlt, Küche und Schlafzimmer auf der Nordseite zu planen, hat die Ausrichtung Einfluss auf den Grundriss.
Eine Verschattung durch Bäume oder angrenzende Gebäude kann die Platzierung von Solarthermie- oder Photovoltaik-Systemen eingrenzen. Kommen Sole-Wasser-Wärmepumpen zum Einsatz, sind auch hier Abstände zu Sonden auf dem angrenzenden Grundstück einzuhalten. Kommunale Satzungen können zudem beispielsweise den Ausschluss von fossilen Heizsystemen zugunsten von Fernwärme enthalten.
Individueller Entwurf
Die Experten des Massivhaus-Anbieters beraten eingehend zu den standortbezogenen Vorschriften und planen den passenden individuellen Entwurf. „Bauen ist auch Vertrauenssache“, betont Enrico Roth: „Wir besprechen mit den Bauherren deshalb offen alle Vorgaben, Details und Spielräume. Unsere Erfahrungen helfen, mögliche Stolpersteine bereits vor dem Bauantrag aus dem Weg zu räumen.“ Dann sei der Weg frei für eine zügige Genehmigung und planmäßige Realisierung des neuen Zuhauses. Mehr Informationen gibt es unter www.roth-massivhaus.de.