23. April 2025
Landkreis Straubing-Bogen

Volksbegehren will Bayern zum Vorreiter beim Artenschutz machen

(ra) Auf großes Interesse stieß die Informationsveranstaltung des überparteilichen Aktionskreises für das Volksbegehren „Rettet die Bienen!“ am Donnerstag im Kirchrother Gasthaus „Zur Lacke“. Claudia Schinhärl und Hans Giebisch hatten eingeladen und Uli Aschenbrenner aus Ascha stellte als Mitglied des regionalen Trägerkreises die Inhalte des Volksbegehrens vor.

Die Problematik des Artensterbens, insbesondere bei Insekten und Vögeln, sei eine Tatsache, die niemand leugnen könne, meinte Aschenbrenner.  Darauf müsse man jetzt mit einem verbesserten Naturschutzgesetz reagieren: „Wenn wir die Zehn-Prozent-Marke bei den Eintragungen schaffen, bekommt Bayern das beste Naturschutzgesetz Deutschlands“ sagte der Referent.

„Unser Freistaat Bayern gibt uns mit seiner bürgerfreundlichen Verfassung die Möglichkeit, mit Hilfe des Volksbegehrens direkt in die Gesetzgebung einzugreifen“ betonte Aschenbrenner. Die Neufassung des Bayerischen Naturschutzgesetzes, wie sie das Volksbegehren anstrebe, bringe unter anderem ein landesweites Biotopverbundnetz, indem die Uferrandstreifen aller Gewässer unter Schutz gestellt werden. Wichtig ist den Initiatoren des Volksbegehrens auch die Förderung des ökologischen Landbaus, der Schritt für Schritt bis zum Jahr 2030 auf 30 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen in Bayern ausgeweitet werden soll. Dass dies keine Unmöglichkeit darstellt, zeige das Beispiel Österreichs: „Bei unseren Nachbarn werden schon heute über 20 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet.“ Auch der aktuelle Koalitionsvertrag der neuen Bayerischen Staatsregierung verfolge das gleiche Ziel. 

Im Gesetzentwurf des Volksbegehrens ist auch festgelegt, dass der Artenschutz weit stärker als bisher in den Lehrplänen aller bayerischen Schulen verankert werden muss. Es sei dringlich, die Artenkenntnis schon bei Kindern wieder stärker zu fördern. Aschenbrenner zeigte sich erfreut darüber, dass viele verantwortungsbewusste Landwirte bereits seit Jahren die Angebote des Vertragsnaturschutzes annehmen und Leistungen für den Artenschutz erbringen. „So anerkennenswert die freiwilligen Leistungen einzelner auch sind, die Lage ist mittlerweile so dramatisch, dass auch Verpflichtungen nötig sind.“ Für alle am Gemeinwohl orientierten Leistungen müssten die Landwirte aus dem Staatshaushalt honoriert werden“ forderte der Referent. Es sei dem Volksbegehren aber nicht erlaubt, „über Geld zu reden“, weil das Haushaltsrecht nur dem Landtag zusteht. 

In der lebhaften Diskussion wurde mehrfach geäußert, dass „die Verarmung der Natur“ mittlerweile überall spürbar sei. Die erfreulicherweise wieder zunehmende Zahl der Imker kümmere sich bislang erfolgreich darum, die Honigbienen und die ihr zu verdankenden wirtschaftlichen Leistungen zu erhalten. „Den Wildbienen, den Schmetterlingen und vielen Vögeln und Amophibien geht es aber sehr schlecht.“

Nur wenn sich während der vom Innenministerium festgesetzten Eintragungszeit vom 31.1. bis zum 13. Februar mindestens 10% der Wahlberechtigten bei ihrer Wohnortgemeinde zur Unterschrift einfinden, ist das Volksbegehren erfolgreich.