25. Mai 2025
Landkreis Landshut

Vogelgrippe: Im Landkreis Landshut gefundener Schwan mit H5N8-Virus infiziert

(ra) Seit vergangenem Samstag gilt in Stadt und Landkreis Landshut eine Allgemeinverfügung für Geflügelhalter, die unter anderem eine Stallpflicht vorsieht und Haus- und gewerblich gehaltenes Geflügel vor der Vogelgrippe schützen soll. Bei einem verendeten Schwan, der im Gemeindebereich Niederaichbach aufgefunden wurde, hat sich der Verdacht auf eine Erkrankung am H5N8-Virus bestätigt.

Weitere Fälle sind in der Region Landshut bisher nicht aufgetreten. Das Veterinäramt am Landratsamt Landshut gibt nun einige ergänzende Hinweise für Geflügelhalter.

Vom sogenannten „Aufstallungsgebot“, also der Stallpflicht, sind sowohl gewerbsmäßige Geflügelhalten als auch Züchter und Privatpersonen betroffen. Zu den gefährdeten Geflügelarten zählen Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasanen, Laufvögel, Wachteln, Enten, Gänse und auch Ziergeflügel. Nicht betroffen sind Greifvögel, Tauben, Papageien, Sittiche und viele weitere Sing- und Ziervögel wie beispielsweise Kanarienvögel oder Finken.

Zur Umsetzung der Stallpflicht kann Geflügel in festen Stallgebäuden oder in Volieren untergebracht werden. Die Voliere muss mit einer dichten Abdeckung nach oben ausgestattet sein. Dies kann beispielsweise eine Plane, ein Wellblechdach oder Bauplastik. Die Seitenflächen der Volieren müssen Schutz vor Wildvögeln bieten.