VHS: Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht
(ra) Eine Patientenverfügung ist eine schriftliche Willenserklärung einer Person für den Fall, dass diese ihren Willen nicht mehr selbst äußern kann. Mit einer Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson bevollmächtigt, den Vollmachtgeber in allen in der Vollmacht genannten Angelegenheiten zu vertreten, insbesondere dann, wenn der Vollmachtgeber sich nicht mehr selbst äußern kann.
Beide Dokumente sind wichtige Elemente einer persönlichen Vorsorgeplanung bei gesundheitlichen Fragestellungen. In einem Vortrag an der VHS Straubing am Montag, 2. Mai in der Zeit von 19 bis 20.30 Uhr informieren qualifizierte Mitarbeiter des Hospizvereins ausführlich über wichtige Punkte, die hierbei zu beachten sind.
Infos und Anmeldung bei der VHS Straubing unter Telefon 09421/8457-30 oder www.vhs-straubing.de.