Versuchter Telefonbetrug im Landkreis Landshut – Polizei nimmt mutmaßliche Abholerin fest
(pol) Nach einem versuchten Telefonbetrug bei einer 74-jährigen Frau in der Gemeinde Bruckberg (Landkreis Landshut) ist am Dienstag ein mutmaßliches Mitglied von Telefonbetrügern festgenommen worden. Vorausgegangen ist der Anruf eines angeblichen Polizeibeamten.
Kurz nach Mittag bekam eine 74-jährige Frau einen Anruf eines angeblichen Polizeibeamten. Der Anrufer teilte der Frau mit, ihre Enkelin habe einen schweren Verkehrsunfall verursacht. Um eine Haftstrafe abzuwenden, müsse die Enkeltochter eine Kaution von 80.000 Euro hinterlegen, so der Anrufer. Die Seniorin erkannte den Betrug und ging zum Schein auf die Forderungen des Anrufers ein, zeitgleich verständigte sie richtigerweise die Polizei über die Notrufnummer „110„. Auf Anweisung der Telefonbetrüger sollte die Frau folglich das Bargeld und die Wertsachen nach Altdorf zu einem vereinbarten Treffpunkt bringen. Kurze Zeit später erschien die Abholerin an dem zuvor vereinbarten Treffpunkt, wobei es zu keiner Übergabe der Wertsachen kam.
Die Frau, eine 36-jährige Polin, wurde im Rahmen der Fahndungsmaßnahmen im Bereich Mainburg kurze Zeit danach von einer Polizeistreife vorläufig festgenommen.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Landshut erging gegen die 36-Jährige mittlerweile Haftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des gewerbsmäßigen Betrugs als Mitglied einer Bande. Sie wurde heute nach Vorführung beim Amtsgericht München in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
Seien Sie misstrauisch – Warnsignale am Telefon
- Der Anrufer beginnt das Gespräch mit einer Art „Ratespiel“ („Rate mal, wer am Telefon ist“).
- Die Polizei wird Sie niemals um Geldbeträge bitten oder dazu auffordern, Geld oder Wertsachen herauszugeben.
- Der Anrufer benötigt kurzfristig und schnell Hilfe in Form von Bargeld, kann dies aber nicht persönlich abholen.
- Lassen Sie sich am Telefon nicht unter Druck setzen und beenden Sie das Gespräch, sobald sich jemand nach Ihren finanziellen Verhältnissen erkundigt.
- Die Polizei ruft Sie niemals unter der Notrufnummer „110“ an. Sollten Sie bei der Polizei zurückrufen, drücken Sie dabei nicht die „Rückruftaste“, da Sie sonst möglicherweise wieder bei den Betrügern landen. Wählen Sie die Nummer SELBST!
- Lassen Sie sich nicht weiterverbinden. Bestehen Sie darauf, selbst bei Ihrer zuständigen Polizeiinspektion nachzufragen und wählen Sie die Ihnen bekannte Nummer, nachdem Sie einmal richtig aufgelegt haben.
So können Sie Ihre (Groß-) Eltern und Angehörigen schützen:
- Helfen Sie Ihren Angehörigen und Bekannten dabei, gegebenenfalls den Vornamen im Telefonbucheintrag abkürzen zu lassen oder entfernen Sie den Eintrag im Telefonbuch vollständig. Die Täter suchen im Telefonbuch nach Vornamen, die überwiegend der älteren Bevölkerungsgruppe zuzuordnen sind.
- Bestärken Sie Ihre Angehörigen darin, einfach aufzulegen, wenn ein Anruf verdächtig erscheint. Anschließend sollte die Polizei über die Notrufnummer 110 verständigt werden.
- Wirken Sie darauf hin, dass Ihre Angehörigen keine größeren Geldbeträge oder Wertgegenstände zuhause aufbewahren.
- Informieren Sie sich über die verschiedenen Betrugsformen (Enkeltrick, falsche Polizeibeamte, Gewinnversprechen usw.).