Landkreis Straubing-Bogen

Vereinspauschale für 2024 jetzt beantragen

(ra) Auch für das Kalenderjahr 2024 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes oder des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor. Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist in diesem Jahr Freitag, 1. März.

Wie bisher muss der Antrag vollständig sein, das heißt alle erforderlichen Angaben und Anlagen enthalten. Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht. Ein Nachreichen von Daten und Unterlagen nach dem 1. März ist nicht möglich!

Für das Verfahren 2024 steht wieder ein zentral entwickelter Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale zur Verfügung.

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Mehr Informationen und das Antragsformular für den postalischen Versand ist unter der Rubrik „Sport im Landkreis“ auf der Webseite des Landkreises Straubing-Bogen (www.landkreis-straubing-bogen.de/kultur-bildung-sport-soziales/sport-im-landkreis) zu finden.

Die vollständigen Antragsunterlagen können online oder auf dem Postweg versandt bzw. in den Briefkasten am Haupteingang des Landratsamtes eingeworfen werden.

Auskunft hierzu erteilt Kristin Krannich, Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Tel. 09421/973-307, E-Mail: vereinspauschale@landkreis-straubing-bogen.de