Landkreis Straubing-Bogen

Vereinspauschale des Freistaates: Abgabetermin beachten!

(ra) Letzter Termin ist der 1. März. An diesem Tag müssen die Anträge und Original-Übungsleiterlizenzen vollständig beim Landratsamt Straubing-Bogen vorliegen. Die Förderung des Freistaats Bayern erhalten auch Vereine, die keine Übungsleiter haben, aber mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreichen.

Ratsam ist es, dass die Vereine ihre Anträge möglichst einige Tage vor dem Stichtag 1. März vollständig einzureichen. Dann können evtl. Fragen zum Antrag oder zu den Lizenzen noch rechtzeitig geklärt werden. Anträge und Unterlagen, die nach dem 1. März eingehen, können nicht berücksichtigt werden.

Die Antragsformulare für die Vereinspauschale 2017 stehen auf der Internetseite des Landkreises Straubing-Bogen zum Ausdruck zur Verfügung. Die Formulare können auch beim Landratsamt Straubing-Bogen angefordert werden.

Welche Lizenzen anerkannt werden und weitere Informationen gibt es im Landratsamt Straubing-Bogen bei Claudia Veit, Tel.: 09421/973-512, Zimmer 117; im Internet unter www.landkreis-straubing-bogen.de oder per E-Mail: veit.claudia@landkreis-straubing-bogen.de.