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Vereinspauschale 2023 jetzt beantragen

(ra) Auch für das Kalenderjahr 2023 sieht der Freistaat Bayern für Vereine, die Mitglieder des Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV), des Bayerischen Behinderten- und Rehabilitations-Sportverbandes oder des Bayerischen Sportschützenbundes (BSSB) sind, eine Finanzhilfe in Form der Vereinspauschale vor. Der Stichtag für die Beantragung der Vereinspauschale ist im Jahr 2023 Mittwoch, 1. März.

Die vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie in den Vorjahren vorübergehend zugelassenen Vollzugserleichterungen wurden aufgehoben. Es wird wieder das Regelverfahren angewendet.

Wie bisher muss der Antrag vollständig sein, das heißt alle erforderlichen Angaben und Anlagen enthalten. Da es sich bei der Stichtagsregelung um eine sogenannte Ausschlussfrist handelt, kommen Ausnahme- oder Härtefallregelungen nicht in Betracht. Ein Nachreichen von Daten und Unterlagen nach dem 1. März ist nicht möglich.

Für das Verfahren 2023 steht erstmals ein zentral entwickelter Online-Antrag auf Gewährung der Vereinspauschale zur Verfügung. Mehr Informationen und das Antragsformular für den postalischen Versand finden Sie unter der Rubrik „Sport im Landkreis“ auf der Webseite des Landkreises Straubing-Bogen (www.landkreis-straubing-bogen.de/kultur-bildung-sport-soziales/sport-im-landkreis).

Die vollständigen Antragsunterlagen können online oder auf dem Postweg versandt bzw. in den Briefkasten am Haupteingang des Landratsamtes eingeworfen werden.

Auskunft hierzu erteilt Kristin Krannich, Landratsamt Straubing-Bogen, Leutnerstraße 15, 94315 Straubing, Tel. 09421/973-307, E-Mail: krannich.kristin@landkreis-straubing-bogen.de.