Vereinspauschale 2023: Frist für Sportvereine läuft
(ra) Letzter Termin 15. März 2023: An diesem Tag müssen alle Anträge und Übungsleiterlizenzen vollständig vorliegen. Um den Vereinen mehr Zeit für die Umsetzung der mit den neuen Sportförderrichtlinien verbundenen Änderungen zu geben, wird die Antragsfrist im Förderjahr 2023 um zwei Wochen verlängert.
Die Förderung des Freistaats Bayern erhalten auch Vereine, die keine Übungsleiter haben, aber mindestens 500 Mitgliedereinheiten erreichen.
Die Vereine werden gebeten, ihre Anträge möglichst noch einige Tage vor dem Stichtag 15. März vollständig einzureichen, damit Fragen zum Antrag oder zu den Lizenzen noch rechtzeitig geklärt werden können. Anträge und Unterlagen, die nach dem 15. März eingehen, können aufgrund der gesetzlichen Ausschlussfrist nicht berücksichtigt werden.
Die Antragsformulare für die Vereinspauschale 2023 stehen auf der Internetseite des Landkreises Straubing-Bogen (www.landkreis-straubing-bogen.de) zum Ausdruck zur Verfügung. Für das Verfahren 2023 steht erstmals auch ein zentral entwickelter Online-Antrag zur Verfügung.
Welche Lizenzen anerkannt werden und weitere Informationen gibt es im Landratsamt Straubing-Bogen bei Kristin Krannich, Tel.: 09421/973-307, im Internet unter www.landkreis-straubing-bogen.de oder per E-Mail: vereinspauschale@landkreis-straubing-bogen.de.