Urteil aus Sicht des Landwirts Karl B. aus Geiselhöring
(ra) Kein Schadensersatz: Der Landwirt und Unternehmer Karl. B. aus Geiselhöring hat sich am Dienstag nach dem Urteil des Landgerichts erleichtert gezeigt. „Der Rechtsstaat hat sich durchgesetzt.“ Einige Politiker hätten im Vorfeld der Verfahren die Unschuldsvermutung mit Füßen getreten, so Karl B. nach der Urteilsverkündung in einer Presseerklärung.
Der Landkreis Straubing-Bogen und die Stadt Bogen seien mit ihren Klagen auf Schadensersatz wegen der Kosten für die Wahlwiederholung nach der Kommunalwal 2014 gescheitert. Gunnar Mittag, Rechtsbeistand von Karl B., hat das Urteil begrüßt: „Das Urteil ist ein Meilenstein auf dem Weg zur Einstellung des Strafverfahrens.“
Das Landgericht Regensburg folgte vollumfänglich der Argumentation der Beklagtenseite von Landwirt Karl B.. Das Gericht bestätigte, dass kein Schädigungsvorsatz bestand, sofern überhaupt Handlungen unterstellt werden können. Das Gericht habe festgestellt, dass der Beklagte für die Neuwahl schon deshalb nicht verantwortlich gemacht werden kann, „weil die Stadt Geiselhöring laut Aktenvermerk über eine Besprechung bei der Regierung von Niederbayern erkennbar nicht wahlberechtigte Personen zur Wahl zugelassen habe“.
Deshalb sei nur eine Ungültigkeitserklärung der Wahl möglich gewesen, so Gunnar Mittag: „Es ist erfreulich, dass das Landgericht Regensburg diese Gründe für die Ungültigkeit der Wahl zur Kenntnis genommen hat.“ Die Staatsanwaltschaft Regensburg habe bisher die von Expertengutachten bestätigten sechs Gründe für die Ungültigkeit nicht berücksichtigt.
Die Nichtigkeit der Wahl sei allein aus Gründen gegeben gewesen, die von der Stadt Geiselhöring zu vertreten sind. Die unrechtmäßige Teilnahme von 423 Briefwählern mit EU-Hintergrund basiere allein auf den Versäumnissen der Stadt Geiselhöring. Die Stadt hätte prüfen müssen, ob die potenziellen ausländischen Wähler die Voraussetzungen für das aktive Wahlrecht erfüllt hätten. Durch die Teilnahme von 423 unberechtigten Personen sei die Wahl in Geiselhöring und die Kreistagswahl zum Kreistag Straubing-Bogen „in jedem Fall unwirksam“ gewesen.
Jetzt steht für Rechtsanwalt Gunnar Mittag gerichtlich fest: „Der Landkreis Straubing-Bogen und die Stadt Bogen müssen sich einen anderen Verantwortlichen für den entstandenen Schaden suchen.“ Karl B. bekräftigt weiterhin seine Unschuld. Er vertraut im weiteren Verfahren auf das Gericht.