6. Mai 2025
Mallersdorf-PfaffenbergPolizeimeldungen

Unerlaubte Müllablagerung in Mallersdorf – Täter ermittelt

(ra) Wertstoffhöfe sind zwar grundsätzlich dazu da, den Müll der Bevölkerung entgegen zu nehmen. Allerdings gilt das nur zu deren Öffnungszeiten. Außerhalb dieser Zeiten ist die Ablage von Abfall dort ebenso unzulässig wie anderswo auch. Personen, die dagegen verstoßen, erwartet eine Anzeige. Hier ein Beispiel:

Dass man seinen Hausmüll nicht einfach irgendwo ablagern kann, ist allgemein bekannt. Dass das auch für Wertstoffhöfe außerhalb der Betriebszeiten gilt, musste nun ein 52-jähriger Mann erfahren. Er hatte am 23. März drei Müllsäcke über den Zaun des Mallersdorfer Wertstoffhofes geworfen und war dann mit seinem Auto wieder weggefahren.

Aufmerksame Zeugen haben sich das Kennzeichen gemerkt und die Marktgemeinde informiert. Die Behörde erstattete Anzeige bei der Polizei, die den Täter auch ermitteln konnte. Er gab inzwischen zu, die Säcke dort abgelegt zu haben. Da es sich dabei um eine Ordnungswidrigkeit nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz handelt, erwartet ihn nun eine demenstprechende Anzeige.