Straubing

Straubinger Innenstädter erhalten Am Platzl Bewohnerparkplätze

(ra) Für den Bereich „Am Platzl“ in Straubing will die Stadt ab 1. Juni probeweise Bewohnerparkplätze einrichten. Diese sollen es den Anwohner, die im Bereich Theresienplatz Südseite und den angrenzenden Nebengassen sowie Am Platzl wohnen, ermöglichen, jeweils werktags von 18 bis 9 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ganztags bevorrechtigt zu parken. Für andere Verkehrsteilnehmer ist dort in diesen Zeiten das Parken nicht erlaubt.

Straubinger Innenstädter können gegebenenfalls auf ein
Parkticket verzichten – Foto: Pixabay

Einen Bewohnerparkausweis kann erhalten,

  • wer im Geltungsbereich der Bewohnerparkregelung wohnt und dort mit Hauptwohnsitz (bzw. Firmensitz) gemeldet ist, und
  • wer ein Kraftfahrzeug auf seinen Namen zugelassen hat oder wem ein fremdes Kraftfahrzeug nachweislich (z. B. Steuererklärung, Arbeits- oder Leasingvertrag) zur dauerhaften Nutzung überlassen wurde, und
  • wer nicht über eine Garage oder private Abstellfläche verfügt.

Bei Firmen kann nur der Inhaber bzw. der Geschäftsführer einen Ausweis erhalten. Die Zuteilung ist auf max. einen Ausweis je Anwohner/Firma beschränkt.

Anträge können mit dem entsprechenden Formblatt ab sofort bei der Straßenverkehrsbehörde, Am Hagen 59, Straubing, gestellt werden. Formulare können auch unter der E-Mail-Adresse strassenverkehr@straubing.de angefordert werden oder stehen als Download auf der Webseite der Stadt Straubing zur Verfügung.