Straubing: Weitere Öffnungsschritte bereits am Mittwoch
(ra) Die Stadt Straubing hat am Montag an fünf aufeinanderfolgenden Tagen den Inzidenzwert von 100 unterschritten. Neben den bereits angekündigten Öffnungsschritten sind für die Stadt deshalb weitere Lockerungen möglich. Nachdem das Bayerische Gesundheitsministerium am Dienstag sein Einvernehmen hierzu erteilt hat, können folgende weiteren Lockerungen ab Mittwoch in Kraft treten.
Dies betrifft insbesondere folgende Bereiche:
• Die Außengastronomie darf mit vorheriger Terminbuchung und dokumentierter Kontaktnachverfolgung wieder öffnen. Sitzen Personen aus mehreren Hausständen (im Rahmen der bestehenden Kontaktbeschränkungen) an einem Tisch, gilt eine Testpflicht.
• Touristische Übernachtungen sind wieder zulässig, Gäste müssen einen maximal 24 Stunden alten PCR- oder Schnelltest vorweisen.
• Freibäder dürfen öffnen. Das Straubinger aquatherm hat – eine weiterhin stabile Inzidenz unter 100 vorausgesetzt – eine Öffnung zum 2. Juni angekündigt. Auch hier brauchen Besucher einen tagesaktuellen Test, zudem ist eine Registrierung erforderlich. Nähere Infos finden sich auf www.stadtwerke-straubing.com.
• Fitnessstudios dürfen mit Terminbuchung und Testpflicht öffnen.
• Kontaktfreier Sport in Innenbereichen sowie Kontaktsport unter freiem Himmel mit maximal 25 Teilnehmern ist erlaubt. Alle Teilnehmer benötigen einen tagesaktuellen negativen Corona-Test.
• Theater, Konzerthäuser und Kinos dürfen öffnen, auch hier gilt jeweils eine Testpflicht. Bei Kultur- und Sportveranstaltungen im Freien mit festen Sitzplätzen sind bis zu 250 Zuschauer erlaubt, wenn sie über einen negativen Test verfügen.
• Laien- und Amateurensembles können wieder gemeinsam proben. In geschlossenen Räumen dürfen dabei höchstens zehn, im Freien maximal 20 Mitglieder einer Theater- oder Laienmusikgruppe gemeinsam üben.
• Ab Mittwoch öffnen außerdem die Skaterparks in Straubing-Süd und in Ittling.
Ebenfalls ab Mittwoch entfallen die Maskenpflicht sowie das Verbot des Alkoholkonsums in der Straubinger Innenstadt. Beim Einkaufen an den Marktständen haben aber Kundinnen und Kunden sowie deren Begleitpersonen weiterhin eine geeignete Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Aufgehoben wurde auch die Allgemeinverfügung zur Testpflicht von Beschäftigten in Senioren- und Pflegeheimen. Die hierzu ergangenen Allgemeinverfügungen sind auf der Webseite www.coronainfo-straubing.de veröffentlicht.
Für einige der genannten Bereiche gelten zudem spezielle Rahmen- und Hygienepläne, die zu beachten sind. Infos hierzu findet man in der Regel auf den Webseiten der zuständigen Staatsministerien.
Durch die stabile Unterschreitung des Inzidenzwerts 100 entfällt zum Teil die Pflicht, einen tagesaktuellen Schnell- oder PCR-Test vorweisen zu müssen, so etwa als Kunde im Einzelhandel oder beim Besuch zoologischer Gärten. Daher werden auch die Testmöglichkeiten im Stadtgebiet modifiziert. Ab Donnerstag sind die Schnellteststrecken am Erletacker (Parkplatz Möbel Wanninger) sowie beim Tierpark geschlossen.
Geöffnet bleiben unter anderem die Teststrecken Am Hagen sowie am Ludwigs- und Theresienplatz. Eine Übersicht über alle Teststationen im Stadtgebiet findet man auf der Webseite www.coronainfo-straubing.de. Darüber hinaus bieten weiterhin auch viele Apotheken Möglichkeiten für einen Schnelltest an.
Genesene und vollständig geimpfte Personen werden bei entsprechendem Nachweis getesteten Personen gleichgestellt. Als vollständig geimpft gilt man in der Regel zwei Wochen nach der abschließenden Impfung.