Stier auf Abwegen – Wochenlang im Klosterholz unterwegs – Jetzt Gnadenhof
(ra) Rund sieben Wochen lang lebte der aus einem Stall in der Marktgemeinde Ergolding (Landkreis Landshut) entlaufene Stier im „Klosterholz“, einem weitläufigen Waldgebiet: Kurz nach Mitternacht in der Nacht auf Dienstag ist der zehn Monate alte Stier seinem Besitzer in eine Falle gegangen.
Aber der Weg führt das Tier nun in die Freiheit, in einen Gnadenhof des gemeinnützigen Vereins „Rüsselheim“ in der Nähe von Fulda. Eine Tierschützerin aus der Marktgemeinde Velden (ebenfalls Landkreis Landshut) hat dem Besitzer das Tier abgekauft und für den Transport des Stiers nach Hessen gesorgt.
[the_ad id=“8202″]Immer wieder hatte der Stier mehreren Personen ein Schnippchen geschlagen, die ihn einfangen wollten. Mehrere Tage lang lag auch der Inhaber eines Dammwild-Geheges aus der Nähe von Karlsruhe mit einem Betäubungsgewehr im Klosterholz auf der Lauer. Der Fachmann, der mit etlichen Zoologischen Gärten in Deutschland zusammenarbeitet, hatte vom Landratsamt Landshut eine Genehmigung für das Betäuben des Stiers erhalten – und sie einmal sogar verlängert bekommen. Vergebens – der Stier widerstand allen Versuchen, ihn durch Anfütterung dingfest zu machen oder wenigstens in Schussweite des Betäubungsgewehrs zu bringen.
Der Fang gelang schließlich dem bisherigen Eigentümer des Stiers, der sich zusammen mit seiner Freundin und seiner Schwester ins Klosterholz begab und sechs Nächte lang auf einem Jägersitz ausharrte. Schließlich schafften es dem 23-jährigen Landwirt und seinen Helferinnen in der Nacht auf Dienstag, den Stier in ein Fanggitter zu locken.
Der Stier hat sich inzwischen auch die Sympathien des Landwirts erworben: Wie der junge Mann erklärte, hat er dem Stier nach einem bekannten Kinderbuch den Namen „Ferdinand“ gegeben. Die 47-jährige Tierschützerin aus Velden hat dem jungen Landwirt den Stier im Namen des Vereins „Rüsselheim e. V.“ www.ruesselheim.com abgekauft. Alle Befürchtungen, dass von dem Stier zum Beispiel für den Straßenverkehr eine Gefahr ausgehen könnte und die Polizei eingreifen müsse, haben sich somit als gegenstandslos erwiesen.
Bild: Archiv, Dirscherl/pixelio.de