(ra) Kulturelle Vereine und Institutionen in Straubing können sich noch bis Ende Juli um städtische Fördermittel bewerben. Die Stadt unterstützt auch in diesem Jahr wieder Projekte und Programme aus dem Kulturbereich. Wer eine Förderung erhalten möchte, sollte die Antragsfrist nicht verpassen.

Antragsberechtigt sind grundsätzlich alle kulturell tätigen Vereinigungen und Institutionen mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in Straubing. Förderanträge für Projekte, die im Jahr 2026 umgesetzt werden, müssen spätestens bis Donnerstag, 31. Juli bei der Stadt Straubing – Kultur und Bildung eingereicht werden. Grundlage für die Vergabe sind die städtischen Kulturförderrichtlinien.

Diese Unterlagen werden benötigt

Der Antrag muss Angaben zum verantwortlichen Träger oder Veranstalter, eine detaillierte Projektbeschreibung, einen Kosten- und Finanzierungsplan sowie die beantragte Fördersumme enthalten. Das entsprechende Antragsformular steht auf der Internetseite der Stadt Straubing zum Download bereit. Die Anträge gehen an die Stadt Straubing – Kultur und Bildung, Theresienplatz 2, 94315 Straubing, (Tel. 09421/944- 60142), kulturamt@straubing.de.

Weitere Informationen zum Antragsverfahren und zu den Fördervoraussetzungen erteilt das Amt für Kultur und Bildung der Stadt Straubing. Da die verfügbaren Fördermittel begrenzt sind, können nach Ablauf der Antragsfrist eingehende Anträge nicht mehr berücksichtigt werden.