Stadt Straubing erlässt wegen der Corona-Pandemie Allgemeinverfügungen – Update
(ra) Aufgrund der aktuellen Entwicklung hat die Stadt Straubing auf der Grundlage des Infektionsschutzgesetzes am Freitag zwei Allgemeinverfügungen erlassen:
Demnach ist es auf dem Gebiet der Stadt Straubing ab 14. März um 12 Uhr untersagt, Veranstaltungen mit mehr als 100 Teilnehmern durchzuführen. Dies bezieht sich sowohl auf solche unter freiem Himmel als auch in geschlossenen Räumen.
In einer weiteren Verfügung wurden Betretungsregelungen für Einrichtungen nach dem Bayerischen Pflege- und Wohnqualitätsgesetz – also Alten- und Pflegeheime, ambulant betreute Wohngemeinschaften und stationäre Einrichtung für Menschen mit Behinderung – erlassen. Auch diese Anordnung tritt mit Wirkung ab 14. März um 12 Uhr in Kraft.
Der Originaltext der Allgemeinverfügungen wurde im Sonderamtsblatt Nr. 13 / 2020 veröffentlicht und ist auf der Webseite der Stadt Straubing unter www.straubing.de abrufbar.
Es wird darauf hingewiesen, dass die am Sonntag stattfindende Kommunalwahl wie geplant stattfindet.
Update um 16.50 Uhr
Das Landratsamt Straubing-Bogen inzwischen die selben Verfügungen erlassen!