Spaziergängerin findet toten Mäusebussard – Zeugen gesucht
(pol) Eine Spaziergängerin hat am Montag in einem Waldstück an der Ortsverbindungsstraße von Grafentraubach (Gemeinde Laberweinting) nach Obergraßlfing einen toten Mäusebussard gefunden und den Fund der Polizei gemeldet. Ersten Erkenntnissen nach Schließt die Polizei nicht aus, dass der Greifvogel Gift aufgenommen hat und daran verendete.
Zur genaueren Feststellungen sind jedoch noch weitere Untersuchung in Auftrag gegeben worden. Am Dienstagvormittag hat die Polizeiinspektion Straubing mit Unterstützungskräften den Bereich um den Fundort nach möglichen Giftködern abgesucht. Hierbei konnten keine weiteren Hinweise auf mögliches Gift oder präparierte Köder festgestellt werden. Die Polizei ermittelt nun wegen Verstoß nach dem Tierschutzgesetz und bittet die Bevölkerung um sachdienliche Hinweise unter Tel. 09421/868-0.
Greifvögel gelten in Deutschland als streng geschützte Tierarten – Gesetz sieht empfindliche Strafen vor.
Greifvögel sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz streng geschützt, das heißt, es ist verboten, sie der Natur zu entnehmen, zu verletzen (beschädigen), zu töten, oder ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder gar zu zerstören. Bei den streng geschützten Tierarten sowie den europäischen Vogelarten gilt zusätzlich das Verbot, sie u. a. während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs-, und Wanderungszeit erheblich zu stören. Nach dem Gesetz sind Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe möglich.
Verständigen Sie umgehend die Polizei
Sollten Sie einen verendeten Greifvogel auffinden, verständigen Sie die Polizei. Fassen Sie ausgelegte Giftköder nicht an, bzw. transportieren Sie diese nicht.
Weiterführende Informationen zum Thema finden Sie auch auf der Internetseite des Landesbundes für Vogelschutz.