9. Mai 2025
Bauen & Wohnen

So können sich Bauherren vor der Insolvenz des Bauunternehmens schützen

(djd) Trotz der anhaltenden Niedrigzinsphase hat jedes Bauprojekt ein enormes finanzielles Volumen, für die meisten Menschen ist es sogar das größte Projekt ihres Lebens. Während des Hausbaus plagen deshalb wohl jeden Bauherrn gelegentliche Ängste und Befürchtungen: Was passiert, wenn mein Bauunternehmer während des Projekts Pleite geht?

Häuslebauer trifft dies hart: Unfertige Bauten, bereits ohne Gegenleistung bezahlte Raten und die Suche nach einem Nachunternehmer bedeuten immense Kosten, die nicht einkalkuliert sind. Der Gesetzgeber schützt Bauherren vor solchen Fällen praktisch nicht. Ihnen bleibt nur, bereits im Vorfeld für größtmögliche Sicherheit zu sorgen.

Bonitätsauskunft über Baupartner einholen

„Bereits bei der Suche nach dem Baupartner kann man die Spreu vom Weizen trennen. Angehende Bauherren sollten sich eine Bonitätsauskunft über den angehenden Vertragspartner einholen“, empfiehlt Florian Haas, Finanzexperte und Vorstand der Schutzgemeinschaft für Baufinanzierende. Dies ist zwar keine Garantie dafür, dass es kein Insolvenzrisiko gibt, stellt aber bei einem guten Ergebnis durchaus ein Indiz für die Solidität des Unternehmens dar.

Der Albtraum für jeden Bauherrn: Auf der Baustelle geht es nicht weiter, weil das Bauunternehmen insolvent ist. – Foto: djd/finanzierungsschutz.de/shutterstock

Zudem müsse darauf geachtet werden, dass der Zahlungsplan keine Vorleistungen der Auftraggeber vorsehe. „Diese sind regelmäßig durch den Bauunternehmer zu bringen und nach Ausführung durch den Auftragnehmer gemäß Zahlungsplan zu begleichen“, so Haas. Weitere wichtige Informationen, Checklisten, Ratgeber und Angebote rund um den Hausbau hat die Schutzgemeinschaft unter www.finanzierungsschutz.de.

Fertigstellungsbürgschaft für den Fall der Fälle

Sind noch nicht erbrachte Leistungen bereits bezahlt, sieht es für den Bauherrn schlecht aus. Diese Gelder sind kaum vom Insolvenzverwalter zurück zu bekommen. Eine weitere Absicherung gegen horrende Mehrkosten beim Ausfall des Baupartners besteht in der Vereinbarung einer Fertigstellungsbürgschaft oder -versicherung im Bauvertrag. Diese garantiert dem Bauherrn im Falle des Ausfalls des Bauunternehmers die vollständige Fertigstellung des Bauvorhabens.

„Hundertprozentige Sicherheit kann man nie erreichen. Unter Umständen muss man gegen die sich gegen Ansprüche wehrende bürgende Bank oder Versicherung auch mit juristischer Hilfe vorgehen“, so Haas. Dank einer solchen Bürgschaft geschehe dies in der Regel aber mit Erfolg. Schwieriger werde es bei Baumängeln innerhalb der Verjährungsfrist. Hier müsse eine separate Gewährleistungsbürgschaft abgeschlossen werden.