Schäden durch Sturm und Überschwemmungen – Wer haftet?
(ra) Viel Wind und gewaltige Regenmengen bestimmen das Wetter bis Weihnachten. Vor allem an kleineren Flüssen steigt die Hochwassergefahr wieder an. Sturm und Überschwemmungen richten oft große Schäden an. Gut beraten ist, wer weiß, welche Versicherung zahlt. Im Folgenden haben wir grob aufgeschlüsselt, welche Versicherung welche Kosten übernimmt.
Das Wetter lässt derzeit wenig Weihnachtsstimmung aufkommen. Ein Sturmtief nach dem anderen beschert uns die entsprechenden Wetterturbulenzen. Typische Sturmschäden wie umherfliegende Gegenstände oder umstürzende Bäume sind möglich. Theoretisch bieten die entlaubten Bäume dem Wind zwar weniger Angriffsfläche als im Sommer, doch durch die aufgeweichten Böden entwurzeln die Bäume leichter.
Auch Überflutungen können über die Feiertage für böse Überraschungen sorgen. Die durchnässten und mehr als gesättigten Böden können kein Wasser mehr aufnehmen, sodass bei anhaltendem Regen kleine Bäche und Flüsse schnell und stark anschwellen können.
Schäden am Gebäude
Für Unwetterschäden gibt es keine Universalversicherung. Für zerbrochene Fensterscheiben oder abgedeckte Dächer kommt die Wohngebäudeversicherung auf. Bei Eigenverschulden, zum Beispiel Eindringen von Wasser durch offene Türen oder Fenster, zahlt die Versicherung in der Regel nicht.
Ab dieser Windstärke zahlen die Versicherungen.
Stürme verursachen Schäden durch umstürzende Bäume und umherfliegende Gegenstände. Das kann für die Geschädigten richtig teuer werden. Versicherungen zahlen Sturmschäden in der Regel ab Windstärke 8, das entspricht einer Windgeschwindigkeit von mehr als 62 Kilometern pro Stunde. Zum Nachweis kann z.B. das Archiv der aktuellen Windspitzen von WetterOnline genutzt werden.
Fegt der Sturm aber einen Blumentopf vom Balkon, verletzt Passanten oder beschädigt Gegenstände, greift die Haftpflichtversicherung. In jedem Fall sollte der Schaden so schnell wie möglich der Versicherung gemeldet werden, denn für spätere Folgeschäden kommt keine Versicherung auf.
Schäden an der Wohnungseinrichtung
Wenn durch eine zerbrochene Fensterscheibe Schäden an Möbeln oder Haushaltsgeräten entstanden sind, kommt dafür die Hausratversicherung auf.
Wenn ein Baum aufs Haus stürzt
Stürzt ein gesunder Baum auf das eigene Haus, kommt in der Regel die eigene Hausratversicherung für den Schaden auf. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um den eigenen Baum oder den eines Nachbarn handelt. Anders sieht es aus, wenn der Baum bereits Vorschäden hatte.
Schäden durch Starkregen
Starkregenereignisse haben in Deutschland eines der größten Schadenspotenziale. Starkregen kann überall auftreten und Schäden verursachen. Auch das Wohnen auf einem Berg schützt nicht davor. Von Starkregen spricht man, wenn in einer Stunde 15 bis 25 Liter Wasser pro Quadratmeter fallen.
Laufen Keller und Wohnräume voll und werden Einrichtungsgegenstände beschädigt, können die Sanierungskosten sehr hoch sein. Hier greift die Elementarversicherung, wenn es infolge des Starkregens zu Überschwemmungen oder Erdrutschen kommt.
Die Elementarversicherung muss als Zusatzbaustein „Extremwetterschutz“ zur Wohngebäude- oder Hausratversicherung abgeschlossen werden.
Schäden durch Rückstau
Die Elementarschadenversicherung zahlt bei Rückstau nicht, wenn keine funktionsfähige Rückstausicherung vorhanden war! Um Rückstau zu vermeiden, ist der Einbau einer Rückstauklappe das Mittel der Wahl. Sie verhindert, dass durch Regen oder Hochwasser Wasser aus der Hausentwässerung in das Haus eindringt.
Versicherungsschutz bei Überschwemmungen
Tritt ein Gewässer über die Ufer oder wird das Grundstück durch Regen überschwemmt, besteht Elementarversicherungsschutz, auch dann, wenn Grundwasser ins Haus eindringt, das zuvor an die Oberfläche getreten ist.
Ist das Grundwasser nicht an die Oberfläche getreten, zahlt die Versicherung nicht. Sie zahlt auch nicht bei Schäden durch eine Sturmflut.
Schäden am Auto
Die Teilkaskoversicherung erstattet in der Regel die Kosten für verbeultes Blech oder zerbrochene Scheiben am Auto. Die Vollkaskoversicherung deckt auch Schäden durch schwächere Stürme unter Windstärke 8 ab.
Hochwasserschäden an parkenden Autos übernimmt die Teilkaskoversicherung. Der Fahrzeughalter ist aber verpflichtet, sein Auto rechtzeitig aus einem Überschwemmungsgebiet zu fahren – wenn das überhaupt möglich ist. Wer auf einer Straße fährt, die bereits erkennbar überflutet ist, hat in der Regel keinen Anspruch auf Schadenersatz.
Bei Detailfragen wendet man sich am besten direkt an die Versicherung.