Regelmäßige Online-Käufer haben meist auch schon schlechte Erfahrungen gemacht
(djd) Der Kauf von Waren im Internet gehört für die meisten Deutschen inzwischen zum Alltag. Nach Angaben des Bundesverbandes E-Commerce und Versandhandel Deutschland (bevh) lag der E-Commerce-Umsatz im Jahr 2016 bundesweit bei 52,7 Milliarden Euro, im Jahr 2011 waren es erst 21,7 Milliarden Euro gewesen. Wo Licht ist, gibt es allerdings auch Schatten: Die meisten regelmäßigen Online-Shopper haben auch bereits schlechte Erfahrungen beim Kauf per Klick gemacht.
Die absoluten Verkaufsschlager beim Online-Shopping sind Kleidung und Schuhe, dies ergab eine aktuelle YouGov-Umfrage im Auftrag von Roland Rechtsschutz. 62 Prozent der Befragten gaben an, diese Waren mindestens mehrmals pro Jahr im Internet zu bestellen. Beim Geschlechtervergleich blieben Überraschungen aus: Mit 69 Prozent führt die Damenwelt die Klamotten-Konkurrenz klar an, aber auch mehr als jeder zweite Mann kauft mehrfach pro Jahr Kleidung oder Schuhe online.
Ebenfalls hoch im Kurs stehen Bücher und DVDs: Jeder zweite Befragte bestellt diese regelmäßig – also mindestens mehrmals pro Jahr – online. Und 69 Prozent der Befragten vertrauen auch bei der Anschaffung von Großelektrogeräten wie Waschmaschinen oder Kühlschränken auf den Online-Handel und haben dort schon mindestens einmal bestellt. Bei Möbeln sind sie hingegen zurückhaltender: Nur 60 Prozent haben schon einmal Möbelstücke online gekauft.
Nur wenige geschädigte Käufer unternehmen rechtliche Schritte
Dass ein Online-Kauf auch mal daneben gehen kann, ist der Umfrage zufolge keine Seltenheit. Von den Befragten, die mehrmals pro Jahr oder öfter online einkaufen, berichten 59 Prozent von schlechten Erfahrungen. Bei jedem Dritten war die schlechte Qualität der bestellten Waren Grund für die Beanstandung, gefolgt von Lieferverzögerungen. Jeder vierte Befragte hatte bereits defekte Ware im Lieferkarton, und gut jeder Fünfte beklagte falsche oder irreführende Produktbeschreibungen. Überraschend: Nur zehn Prozent der geschädigten Käufer gab an, jemals gerichtlich gegen den Verkäufer vorgegangen zu sein.
„Gerade wenn teure Ware defekt geliefert wird und der Händler keinen Ersatz leisten will, kann das ohne rechtliche Unterstützung, je nach Anschaffung, in die Tausende Euro gehen. Ein guter Privat-Rechtsschutz hilft im Falle von Vertragsverletzungen bei Einkäufen, ob im echten oder im virtuellen Leben“, erklärt Roland-Partneranwalt Kai Solmecke aus Siegburg. Wer keinen Privat-Rechtsschutz abschließen, aber bei einzelnen privaten eBay-Käufen auf Nummer sicher gehen möchte, kann unter www.jurbuy.de einen Adhoc-Rechtsschutz abschließen, der im Streitfall hilft.